„Unwidersprochen stößt man beispielsweise derzeit des Öfteren auf die Behauptung, in Köln gäbe es mehr verkaufsoffene Sonntage als Wochen im Jahr“, erklärt Dr. Herbert Ferger, Hauptgeschäftsführer der IHK Köln. Doch dies sei falsch. Ganz im Gegenteil seien die verkaufsoffenen Sonntage von 2005 bis 2011 stetig zurückgegangen.


Derzeit beraten die Landtagsabgeordneten in einem Evaluierungsprozess über das Ladenöffnungsgesetz des Landes. Die behauptete hohe Zahl der verkaufsoffenen Sonntage ergibt sich nur, so stellt die IHK Köln klar, wenn man die 24 verkaufsoffenen Sonntage mit der Anzahl der Stadtteile, die an einem Sonntag geöffnet haben, multipliziert. „Diese Darstellung soll eindeutig zu der Aussage provozieren, dass es zu viele verkaufsoffene Sonntage gibt und dementsprechend eine Reduzierung der verkaufsoffenen Sonntage legitimieren sowie den Stadtteilbezug konterkarieren“, heißt es in dem Schreiben an die Landtagabgeordneten.

Die Industrie- und Handelskammern plädieren klar für eine Beibehaltung der bisherigen Regelung. Kernpunkte der Diskussion sind derzeit die Öffnungszeiten in den späten Abendstunden von Montag bis Freitag, die Einschränkung der Öffnungszeiten am Samstagnachmittag und die Beschränkung der Anzahl der verkaufsoffenen Sonntage – hier gibt es Stimmen, die eine Rücknahme der Liberalisierungen fordern. Die IHK Köln betont jedoch, dass die 2006 eingeführte Liberalisierung des LÖG einen wesentlichen Beitrag zur Stärkung der unternehmerischen Freiheit geleistet hat.

Flexible Einkaufsmöglichkeiten für Berufstätige
Gleichzeitig stärkt es die Bedürfnisse der berufstätigen Verbraucher, die auf Grund der zunehmenden Flexibilisierung der Arbeitszeitmodelle und der Vereinbarkeit von Familie und Beruf auf adäquate Öffnungszeiten angewiesen sind. "Die statistischen Auswertungen, umfangreiche Befragungen verschiedener Akteursgruppen und detaillierte Erfahrungsberichte zeigen, dass die Anwendung des Ladenöffnungsgesetzes NRW in der Praxis sehr gut funktioniert“, so Dr. Herbert Ferger.

Bedarfs- und standortgerechte Öffnungszeiten
Seit der Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten nutzen Handelsunternehmen die Möglichkeit, bedarfs- und standortgerechte Öffnungszeiten anzubieten, von denen sowohl Unternehmen als auch Verbraucher langfristig profitieren. Gemeinsame Marketingaktivitäten von Interessengemeinschaften des Handels in den Stadtteilen haben sich verstärkt. Dies kommt wiederum auch den Unternehmen der Branche Touristik/Gastronomie/Freizeitwirtschaft zu Gute und fördert letztlich die gesamte Stadtteilkultur. Gleichzeitig sind die Ladenöffnungszeiten an Werktagen durchaus auch aus standortpolitischer Sicht als positiv zu bewerten, weil sie den liberalen Öffnungszeiten im übrigen Europa Rechnung tragen und für Unternehmen ein Standortargument sind. Das LÖG NRW vom 16. November 2006 ist beizubehalten, eine weitergehende Regulierung der Ladenöffnungszeiten wäre ein deutlicher Rückschritt.

[hh]