In der Sendung "Schabat Schalom" auf NDR Info sagte Caffier am Freitag überdies, das Bundesverfassungsgericht habe in seinem Urteil vom März 2003 nur die Existenz von Verfassungsschutzmitarbeitern in den meinungsbildenden Zirkeln der NPD als Verfahrenshindernisse bezeichnet, nicht aber deren Existenz in der gesamten Partei.

Lorenz Caffier setzt sich seit Jahren für ein erneutes Verbotsverfahren gegen die NPD ein.

[dts]