Die Richter sahen es als erwiesen an, dass die strittigen "sexuellen Kontakte" zwischen Katzav und einer ehemaligen Mitarbeiterin "ohne jeden Zweifel unfreiwillig" zustande gekommen seien, selbst wenn es zuvor "romantische Verbindungen" gegeben habe. Die drei Richter bezeichneten die Hauptzeugin, die zugleich eines der Opfer war, einstimmig als glaubhaft. Katzav war bereits Ende des vergangenen Jahres wegen Vergewaltigung und sexueller Belästigung schuldig gesprochen und zu sieben Jahren Haft, zwei Jahren auf Bewährung und einer Geldstrafe verurteilt worden. Dieser legte jedoch Berufung gegen das Urteil ein und wies die Vorwürfe als politisch motiviert zurück. Bis zur Entscheidung des obersten Gerichts hatte er Haftverschonung erhalten.

[dts]