Antragsstellern könnten sich jeweils auch am darauf folgenden Tag (17. oder 21. Februar) beim Jobcenter melden. Am Karnevalsfreitag und am Karnevalsfreitag gelten wieder die gewohnten Servicezeiten. Das telefonische ServiceCenter des Jobcenters stünde den Kunden an Weiberfastnacht von 8 bis 18 Uhr zur Verfügung, am Rosenmontag habe es ebenfalls geschlossen.


Kunden in Notsituationen könnten ausnahmsweise am Mittwoch, 15. Februar, in der Zeit von 8 bis 12 Uhr ohne Termin im zuständigen Jobcenter-Standort vorsprechen.

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