Die Stadt Köln stellt zurzeit die Vorschlagslisten für die Wahl der Jugendschöffen in der Amtsperiode vom 1. Januar 2009 bis 31. Dezember 2013 auf. Jugendschöffen sollen er-zieherische Erfahrung und Befähigung mitbringen. Laienrichter wirken in der mündlichen Verhandlung und der Urteilsfindung mit den gleichen Rechten wie ein Berufsrichter mit. Die Tätigkeit der Schöffen ist ein Ehrenamt. Für den Verdienstausfall und die Fahrtkosten gewährt der Staat eine Entschädigung. Die Gerichte suchen noch Männer, die sich für diese Aufgabe interessieren. Die Bewerber müssen zum Stichtag 1. Januar 2009 das 25. Lebensjahr vollendet haben und mindestens ein Jahr in Köln wohnen und hier gemeldet sein. Nach Paragraf 31 Gerichtsverfassungsgesetz muss ein Laienrichter deutscher Staatsbürger sein. Wer Interesse am Amt des Jugendschöffen hat, setzt sich bitte mit dem Amt für Kinder, Jugend und Familie, Ottmar-Pohl-Platz 1, 51103 Köln, Telefon 221-24954, Fax 221-25466, in Verbindung. Die Bewerbungen müssen spätestens bis zum 4. Juli 2008 dort eingegangen sein.

[nh; Quelle: Stadt Köln]