Düsseldorf | Über neue Leitlinien will das Justizministerium Gefängnisinsassen in Nordrhein-Westfalen besser auf das Leben nach der Haft vorbereiten und so weitere Straftaten verhindern. Beispielsweise sollen auch unwillige Sträflinge etwa mit Haftlockerungen motiviert werden, Resozialisierungsangebote anzunehmen, sagte Justizminister Thomas Kutschaty (SPD) heute. „Gerade von den unwilligen Gefangenen geht eine erhöhte Rückfallgefahr aus“, sagte er.

Weitere Punkte sind die Vermittlung sozialer Kompetenzen, der Erwerb von schulischen und beruflichen Fähigkeiten sowie die bessere Vorbereitung des Umfelds auf die Rückkehr des Entlassenen. Kutschaty betonte, der Strafvollzug müsse die Entlassung möglichst frühzeitig in den Blick nehmen und die Vollzugsplanung um eine Reintegrationsplanung erweitern, die über den Zeitpunkt des Haftendes hinausweist.

Der Justizminister wies auf die Bedeutung von Haftlockerungen wie Langzeitbesuchen oder Hafturlauben hin. Sie dienten zur Aufrechterhaltung sozialer Kontakte und seien notwendig, um den Gefangenen auf die Freiheit vorzubereiten. Die Lockerungen trügen „ganz wesentlich zu einer schrittweisen Integration in die Freiheit bei“, fügte Kutschaty hinzu.

Geldstrafen mit gemeinnütziger Arbeit abarbeiten

Die Zahl der Ersatzfreiheitsstrafen von Tätern, die ihre Geldstrafe nicht zahlen können, soll zudem reduziert werden. Die Inhaftierung bewirke nicht selten den Verlust der Wohnung, des Arbeitsplatzes und der sozialen Bindung, sagte der SPD-Politiker. Zudem sei die Haft auch teuer. Jeder Gefangene koste das Land 111,55 Euro pro Tag. Im Schnitt sind knapp 1.000 der etwa 17.500 Häftlinge solche, die ihre Geldstrafe nicht zahlen konnten, wie Kutschaty sagte. Nach dem Willen des Justizministeriums sollen die Vollstreckungsbehörden zunächst wiederholt versuchen, das Geld doch noch einzutreiben. Wenn das nicht klappt, könnten die Verurteilten ihre Strafe auch mit gemeinnütziger Arbeit tilgen.

Im Vollzug sollen zudem künftig die Belange der Opfer stärker berücksichtigt werden. Kutschaty sagte, die Entlohnung, die die Häftlinge für Arbeiten bekämen, könnte zum Ausgleich für materielle Schäden beim Opfer genutzt werden. Zudem könnten Opfer auf Wunsch erfahren, was passiere, wenn der Täter entlassen werde und wie dieser sich im Gefängnis verhalten habe.

Autor: dapd