Berlin | Die Bundesregierung hat ein neues Mieterschutzgesetz auf den Weg gebracht. Das Kabinett beschloss am Mittwoch den Gesetzentwurf von Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD). Mit dem Gesetz schaffe man „einen wichtigen Beitrag, um Mieter effektiv vor Willkür und Wucher zu schützen“, sagte die Justizministerin.

Der Entwurf sieht unter anderem eine Verschärfung der Mietpreisbremse vor. So soll es zum Beispiel neue Auskunftspflichten für Vermieter geben. Sie werden verpflichtet, Mieter noch vor Abschluss des Mietvertrags unaufgefordert zu informieren, ob im konkreten Fall eine Ausnahme von der Mietpreisbremse vorliegt.

Außerdem soll es für Mieter einfacher werden, gegen eine zu hohe Miete vorzugehen. Nach dem Kabinettsbeschluss wird sich der Bundestag als nächstes mit dem Gesetz befassen.

Barley weist Kritik an verschärfter Mietpreisbremse zurück

Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) hat Kritik an der vom Kabinett beschlossenen verschärften Mietpreisbremse zurückgewiesen. Die Neuregelung sei weniger kompliziert als bisher, sagte Barley am Mittwoch im Deutschlandfunk. Das Mieterschutzgesetz sei „ein großes Paket“, welches nicht nur die Mietpreisbremse, sondern auch Maßnahmen gegen das „Herausmodernisieren“ von Mietern umfasse.

Dazu gehöre auch ein massiver Aufbau im sozialen Wohnungsbau. „Es gibt viele weitere Maßnahmen und auch im Mietrecht ist das noch nicht das Ende der Entwicklung“, sagte Barley. Bisher habe es der Mietpreisbremse unter anderem an zu wenig Informationsrechten für Mieter gefehlt.

Zu viele Wohnungen seien in private Hand gegeben worden. Sie gehe davon aus, dass unter Mitwirkung verschiedener Parteien und Ministerien ein Paket zusammenkommen werde, welches gemeinsam „dazu beitragen wird, dass mehr Wohnraum entsteht und dass auch die Preise nicht mehr in der Form weiterhin steigen, wie das bisher der Fall ist“.

Städtebund: Verschärfte Mietpreisbremse weitgehend wirkungslos

Der Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebunds, Gerd Landsberg, glaubt nicht, dass die Nachbesserungen beim Mieterschutz zu Entspannungen auf dem Wohnungsmarkt führen werden. „Auch die verschärfte Mietpreisbremse wird den Wohnraummangel in den Ballungszentren kaum lösen können“, sagte Landsberg dem „Handelsblatt“ (Donnerstagsausgabe). Die neuen Regelungen seien zwar schärfer als bislang.

„Dennoch werden sie in der Praxis kaum die gewünschte Wirkung erzielen.“ Wenn 30 oder 40 Bewerber um eine preiswerte Wohnung konkurrieren, seien diese regelmäßig nicht in der Position, gegenüber dem zukünftigen Vermieter ihre Rechtsposition von vornherein durchzusetzen. „Die Regelungen können nur in Einzelfällen ein Baustein sein, um überzogene Mieten zu verhindern.“

Aus Landsbergs Sicht ist es dringend notwendig, mehr Wohnraum zu schaffen. Dies gelte sowohl für die Ballungszentren als auch für die ländlichen Räume, in denen Wohnungen leer stehen. „Diese Regionen müssen durch Infrastruktur wie etwa Schnellbahnen erschlossen werden, damit sie attraktiver werden und die Menschen auch dort den vorhandenen preiswerten Wohnraum nutzen können“, forderte der Städtebund-Hauptgeschäftsführer.

Ballungsräume könnten zudem entlastet werden, wenn die Digitalisierung konsequent vorangetrieben werde. „Dann muss der Arbeitsplatz nicht mehr notwendigerweise im Ballungsraum sein, eine Dezentralisierung der Arbeitswelt wird so ermöglicht“, sagte Landsberg. Auch müssten die Anstrengungen für den sozialen Wohnungsbau „deutlich verstärkt“ werden.

„Richtig ist die angestrebte Grundgesetzänderung, damit der Bund auch in diesem Bereich wieder mehr Kompetenzen bekommt.“

Autor: dts