Düsseldorf | Das Land stellt zukünftig weitere 100 Millionen Euro jährlich für die Reform des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz)  zur Verfügung. Dem entsprechenden Referentenentwurf zur zweiten KiBiz-Revision hatte das Kabinett zugestimmt.

Die Schwerpunkte der zweiten KiBiz-Revision im Einzelnen:

1.Verfügungspauschale

Ein wichtiges Ziel ist es, Fachkräften mehr Zeit für eine gute pädagogische Arbeit zu ermöglichen. Deshalb wollen wir alle Einrichtungen personell verstärken. Jede Kita soll zukünftig eine Verfügungspauschale erhalten. Die Höhe der Pauschale richtet sich nach der Größe der Einrichtung. Insgesamt stellt das Land dafür jährlich rund 55 Millionen Euro zusätzlich zur Verfügung. Der Träger der Einrichtung entscheidet in eigener Verantwortung, ob das Geld zum Beispiel für personelle Unterstützung im Rahmen der Mittagsversorgung oder für mehr Leitungs- und Verfügungszeit eingesetzt wird. Denkbar ist auch eine Verwendung der Pauschale für Vertretungen.

2.KITAplus

Einrichtungen in Stadtteilen mit einem hohen Anteil bildungsbenachteiligter Familien sollen mit zusätzlichen Mitteln und zusätzlichem Personal gestärkt werden. Hierfür stellt das Land jährlich rund 45 Millionen Euro zusätzlich zur Verfügung. Die ausgewählten KITAplus-Einrichtungen erhalten mindestens 25.000 Euro pro Jahr und können damit z.B. eine zusätzliche halbe Fachkraftstelle finanzieren.

3.Sprachförderung

Künftig wird jedes Kind von Anfang an alltagsintegriert und stärkenorientiert sprachlich gefördert. Das setzt eine kontinuierliche Beobachtung und Dokumentation der Sprachentwicklung voraus. Dafür sollen die Fachkräfte die Möglichkeit erhalten, sich zusätzlich zu qualifizieren. Das Land stellt hierfür Mittel in Höhe von fünf Millionen Euro bereit. Delfin 4 wird für Kita-Kinder 2014 zum letzten Mal stattfinden. Für Kinder, die keine Kindertageseinrichtung besuchen, bleibt es bei dem bisherigen Verfahren. Die bisher für die Sprachförderung verausgabten 25 Millionen Euro bleiben vollständig im System.

4.Anmeldeverfahren

Das jetzt vorgelegte Änderungsgesetz legt zum ersten Mal fest, dass Kommunen Eltern innerhalb von sechs Monaten ein Angebot für einen Betreuungsplatz machen müssen. Das bietet sowohl Eltern als auch Kommunen Planungssicherheit. In diesem Zusammenhang haben sich die kommunalen IT-Dienstleister in ihrem Dachverband außerdem  auch auf einheitliche elektronische Anmeldesysteme verständigt, die von den Jugendämtern künftig eingesetzt werden können.

Autor: dd