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Köln/Münster | 8 kreisfreie Städte aus NRW haben gegen das Gemeindefinanzierungsgesetz 2023 des Landes Nordrhein Verfassungsbeschwerde beim Verfassungsgerichtshof des Landes NRW eingelegt. Darunter ist Köln.

Die Verfassungsbeschwerde erreichte den NRW-Verfassungsgerichtshof am 16. November 2023. Die acht Städte sind: Bonn, Bottrop, Dortmund, Düsseldorf, Köln, Münster, Solingen und Wuppertal.

Die Städte greifen die Regelungen an in denen für kreisfreie Städte höhere fiktive Hebesätze festgesetzt sind als für kreisangehörige Städte und Gemeinden. Sie sehen sich in ihrem Recht auf gemeindliche Selbstverwaltung verletzt. Konkret geht es um den § 9 Abs. 2 Nrn. 1 und 3 Gemeindefinanzierungsgesetz 2023 (GFG 2023).

Beim Verfassungsgerichtshof ist bereits eine Verfassungsbeschwerde derselben kreisfreien Städte gegen das Gemeindefinanzierungsgesetz 2022 anhängig (VerfGH 115/22), über die noch nicht entschieden ist.

Aktenzeichen für 2023: VerfGH 101/23

ag