Köln | Es ist Samstagnachmittag gegen 15:30 Uhr. Eine Stadtbahnhaltestelle an der Luxemburger Straße. Polizisten richten ihre Dienstwaffen gegen einen 26-jährigen Kölner und fordern ihn auf sich auf den Boden zu legen. Die Handschellen klicken. Grund des dramatisch anmutenden Polizeieinsatzes: Der junge Kölner trug eine Softairpistole offen auf dem Rücken.

Ausgelöst wurde der Polizeieinsatz durch einen 29-jährigen Kölner. Der hatte die Polizei über Notruf alarmiert. Die Polizeibeamten behaupten, sie hätten erst als sie die Waffe in Händen hielten erkennen können, dass es sich um eine Softairwaffe handelt.

Softairwaffen unter einer Geschossenergie von 0,5 Joule gelten als Spielzeugwaffen, die mit einer Energie zwischen 0,5 und 7,5 Joule dürfen in der Öffentlichkeit nicht ohne Waffenschein getragen werden und nicht schuss- noch zugriffsbereit sein. Welche Waffe der junge Kölner benannte die Kölner Polizei nicht eindeutig, allderings leiteten die Beamten ein Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz ein.

Autor: ag | Foto: Polizei Köln
Foto: Die Polizei veröffentlichte dieses Foto der Softairwaffe