Köln | Eine 48-Jährige ist mit ihrem 4 Jahre alten Sohn auf dem Bürgersteig der Berrenrather Straße mit dem Rad gefahren. Das missfiel einem Kölner Motorradpolizisten, der die Frau zum Stopp aufforderte. Sie stürzte. Frau und Kind wurden schwer verletzt und mussten in eine Klinik gebracht werden.

Die Kölner Polizei spricht von einer verbotswidrigen Handlung und schildert den Fall alleine aus ihrer Perspektive. Der Motorradpolizist will die Frau gebeten haben, den Gehweg zu verlassen. Darauf soll sie nicht reagiert haben. Dann sei sie in die Wittekindstraße abgebogen und der Polizist habe sie aufgefordert anzuhalten. Dabei stürtzte die Frau. Die Polizei behauptet der Sturz sei „ohne Fremdeinwirkung“ erfolgt. Das Kind saß in einem Fahrradkorb.

Das Fahrradfahren auf dem Fußweg, so steht es im Bußgeldkatalog, ist üblicherweise verboten. Wer auf einem Gehweg verbotswidrig fährt muss mit einem Bußgeld von 10 Euro rechnen. Behindert er Dritte sind es 15 Euro, bie einer Gefährdung 20 Euro und mit Unfallfolge 25 Euro. Die Frage die sich stellt, ist ob dies ein angemessenes Verhalten des Kölner Motorradpolizisten war und warum er der Frau nicht folgte bis diese von sich aus anhielt und es somit zu einer sicheren Anhaltesituation kam und er dann das doch sehr geringe Bußgeld einforderte?

Autor: red