Köln | Es geht um den Fall einer Polizeibeamtin, die heimlich Einsätze für eine Fernsehproduktion drehte. Gestern teilte die Polizei Köln im Namen der Staatsanwaltschaft mit, dass der Fernsehsender RTL an diese Material übergeben hatte. Heute behauptete ein Medienportal dass die Staatsanwaltschaft Köln ermittle. Diese stellte richtig: „Die Staatsanwaltschaft Köln ermittelt nicht gegen „den Privatsender RTL wegen verbotener Recherchen mit versteckter Kamera“.

Weiter heißt es in dem Schreiben der Kölner Staatsanwaltschaft: „Die strafrechtlichen Ermittlungen wegen Verletzung von Privatgeheimnissen bzw. Anstiftung/Beihilfe hierzu richten sich ausschließlich gegen drei Beschuldigte: eine Polizeibeamtin, eine für RTL tätige Journalistin und einen Kameramann. Am gestrigen Tage, 08.08.2016, haben keine Durchsuchungen von „Privatwohnungen der Reporter“ stattgefunden. Die Privatwohnungen der vorbezeichneten Beschuldigten sind bereits am 04.08.2016 durchsucht worden. Ergänzend wird nochmals darauf hingewiesen, dass das Unternehmen RTL aus eigener Initiative der Staatsanwaltschaft Köln gestern Datenträger überbracht hat, die das vollständige von der Polizeibeamtin angefertigte Bildmaterial enthalten sollen. Die Datenträger werden vom Polizeipräsidium Düsseldorf zeitnah überprüft und ausgewertet werden ebenso wie das anlässlich der Durchsuchung der Privatwohnungen der Beschuldigten sichergestellte Beweismaterial. Die Ermittlungen dauern an.“

Autor: ag