Berlin | Zehn Jahre nach Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) spricht sich die Antidiskriminierungsstelle des Bundes für eine Reform des Gesetzes aus. Die Hürden für Menschen, die ihr Recht auf Gleichbehandlung im Arbeitsleben und bei Alltagsgeschäften durchsetzen wollten, seien oft zu hoch, so die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle, Christine Lüders. „Der Schutz vor Benachteiligungen muss effektiver werden“, forderte sie.

In einem am Dienstag vorgestellten Gutachten sprach sich ein unabhängiges Evaluierungsgremium für eine Ausweitung der Fristen aus, innerhalb derer Betroffene Ansprüche geltend machen müssen. Auch sollten Verbände die Möglichkeit erhalten, Betroffene vor Gericht zu vertreten. Ziel des am 18. August 2006 in Kraft getretene AGG hat zum Ziel, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.

Autor: dts