Symbolbild Arbeitshandschuhe

Köln | Das Hauptzollamt Köln war an einer bundesweiten Finanzkontrolle gegen Schwarzarbeit beteiligt. 48 Unternehmen in der Region Köln wurden geprüft. Das sind die Ergebnisse. Auch in Düsseldorf war der Zoll aktiv.

Am 20. März 2024 war die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Köln mit 136 Beschäftigten im Rahmen einer bundesweiten Schwerpunktprüfung im Einsatz. 48 Arbeitgeber der Baubranche und die 235 dort tätigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wurden in Alfter (Rhein-Sieg-Kreis), Bonn sowie in den Städten Hürth, Brühl und Frechen (Rhein-Erft-Kreis) überprüft.

Das Ziel der Überprüfungen war die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten und des Mindestlohns sowie die Aufdeckung illegaler Beschäftigung, Scheinselbstständigkeit und des unrechtmäßigen Bezugs von Sozialleistungen.

Überprüft wurden auf den Baustellen:

  • in Hürth (Rhein-Erft Kreis): 110 Beschäftigte von 30 Firmen
  • in Brühl (Rhein-Erft Kreis): 19 Beschäftigte von 10 Firmen
  • in Frechen(Rhein-Erft Kreis): 6 Beschäftigte von 2 Firmen
  • in Alfter (Rhein-Sieg Kreis): 34 Beschäftigte von 2 Firmen
  • in Bonn: 66 Beschäftigte von 4 Firmen

„Das Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt wurde nach ersten
Erkenntnissen in 11 Fällen festgestellt. Das heißt konkret, dass der Arbeitgeber
seiner Meldepflicht zur Sozialversicherung nicht nachkam. In 10 Fällen wurde illegal auf den Baustellen gearbeitet. Die Beschäftigten aus Mazedonien, Serbien, der Ukraine, Moldawien, Usbekistan und Tadschikistan sind zwischen 38 und 62 Jahre alt. Die Personen wurden mit Elektroinstallationen und Maler- und Fassadenarbeiten beschäftigt. Da sie die erforderliche Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis nicht vorlegen konnten wurde ein Ermittlungsverfahren wegen
des Verdachts des illegalen Aufenthalts eingeleitet. Über die weiteren aufenthaltsrechtlichen Maßnahmen entscheidet nun die zuständige Ausländerbehörde“, so Maja Welz,
Pressesprecherin des Hauptzollamts Köln.

Die weitere bisherige Kölner Bilanz der Maßnahme:

  • Für den Missbrauch von Sozialleistungen (Leistungsbetrug) gibt
    es in zwei Fällen Anhaltspunkte.
  • In sieben Fällen gibt es erste Hinweise, dass den Beschäftigten
    nicht der Mindestlohn gezahlt wird.

Das sind die Ergebnisse aus Düsseldorf

In Düsseldorf waren 96 Zöllnerinnen und Zöllner im Einsatz. Dazu befragten die Zöllnerinnen und Zöllner 222 Personen (davon 145 in Düsseldorf) von 85 verschiedenen Unternehmen (davon 60 in Düsseldorf)

Die Kontrollen des Zolls führten zu folgenden Verdachtsfällen: Verdacht auf Mindestlohnverstöße in 9 Fällen (davon 2 in Düsseldorf) Verdacht auf Beitragsvorenthaltung in 17 Fällen (davon 2 in Düsseldorf) Verdacht auf Scheinselbständigkeit in einem Fall (Düsseldorf) Verdacht auf illegale Ausländerbeschäftigung in 7 Fällen (davon 5 in Düsseldorf) Verdacht auf Leistungsmissbrauch in einem Fall (Solingen).