Köln | aktualisiert | Die Fraktion der Grünen im Rat der Stadt Köln will in der Sitzung des Wahlprüfungsausschusses am 19. September 2014 den Antrag stellen, alle 45 Wahlbezirke der Ratswahl 2014 erneut auszuzählen. Diese Entscheidung traf die Fraktion in ihrer Fraktionssitzung am 17. September. Angesichts des Antrags sieht sich die Kölner FDP laut einer Mitteilung ihres Fraktionsvorsitzenden „zur Komplettauszählung gezwungen“. Im Falle einer komplette Neuauszählung hat die Bezirksregierung Köln rechtliche Schritte angekündigt.

Sollten sich die Ratsfraktionen von CDU und FDP, die ihrerseits bereits die Auszählung einzelner Wahlbezirke beantragt hatten, dem Antrag der Grünen im Ausschuss anschließen, käme damit eine Mehrheit für die Befürworter einer Neuauszählung zustande.  

Der Entscheidung sei eine ausführliche Debatte und Bewertung der diversen rechtlichen Stellungnahmen und der Beantwortung der grünen Fragen vorausgegangen, teilten die Kölner Grünen schriftlich mit. Die grüne Ratsfraktion werde bei ihrer Beantragung sowohl auf rechtliche Argumente aus vorliegender Rechtsprechung als auch auf ihre bereits veröffentlichte statistische Analyse der Ergebnisse in den 45 Wahlbezirken der Ratswahl 2014 verweisen.

Die Analyse belege, so die Grünen, dass nur durch eine Vollauszählung aller 45 Wahlbezirke der Ratswahl die notwendige Klarheit geschaffen werden könne, um „die Vertrauenskrise bei Teilen der Bürgerschaft zu überwinden“.

Kölner FDP sieht sich „zur Komplettauszählung gezwungen“

Zur anstehenden Entscheidung des Wahlprüfungsausschusses über eine mögliche teilweise oder vollständige Neuauszählung des Ergebnisses der Kölner Ratswahl vom Mai erklärte Ralph Sterck, Vorsitzender der FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln, schriftlich: „Die Kölner Wählerinnen und Wähler erwarten von der Politik zu Recht, dass die Ungereimtheiten des Wahlergebnisses aufgeklärt werden und ein zweifelsfreies Ergebnis für die Köln-Wahl festgestellt wird.“

Leider sehe das Wahlrecht vor, so Sterck weiter, dass die gewählten Vertreterinnen und Vertreter selbst über eine Neuauszählung und damit wohlmöglich ihr eigenes Schicksal entscheiden. Dies erfordere „ein hohes Verantwortungsbewusstsein für das demokratische System“. Die Grünen gefährdeten die Schaffung der möglichen Transparenz mit ihrer Maximalforderung nach einer Gesamtauszählung aller Stimmen, weil diese wohl nicht gegen die Stadtverwaltung, die Kommunalaufsicht und wahrscheinlich auch das Verwaltungsgericht durchzusetzen sein wird.

Die Möglichkeit, durch eine Neuauszählung der in Rede stehenden Stimmbezirke in Nippes und Rodenkirchen schnell Klarheit zu schaffen, werde damit „mit hoher Wahrscheinlichkeit unwiederbringlich zunichte gemacht.“, so Sterck. Und weiter: „Leider sind die Grünen nicht bereit, dieser kleinen Lösung zuzustimmen. Damit widersprechen sie ihrem eigenen Transparenzanspruch. Sie zwingen uns jedoch somit auch, im Sinne der Verpflichtung gegenüber der Wählerschaft mangels einer mehrheitsfähigen Alternative, ihren wenig aussichtsreichen Weg mitzugehen.“

Bezirksregierung Köln würde gegen eine vollständige Neuauszählung klagen

Sollte der Wahlprüfungsausschuss mehrheitlich bestimmen, dem  Rat eine vollständiege Neuauszählung zu empfehlen und der Rat der Stadt Köln eine komplette Neuauszählung beschließen, würde die Bezirksregierung rechtliche Schritte einleiten. Das Kommunalwahlrecht räume ihr dieses Recht ein, so die schriftliche Mitteilung der Kölner Bezirksregierung. „Bei allen rechtlichen Fragen zur Nachzählung einzelner Stimmbezirke sind sich alle Gutachter und das Ministerium für Inneres und Kommunales in einem wesentlichen Punkt einig: statistische Auffälligkeiten in einigen wenigen Stimmbezirken können keine Grundlage für eine vollständige Neuauszählung aller über 1000 Stimmbezirke sein.“ Mit diesen Worten wird Regierungspräsidentin Gisela Walsken in der Mitteilung zitiert. Einen solchen Vorgang würde sie dem Verwaltungsgericht zur vollständigen und unabhängigen gerichtlichen Überprüfung vorlegen, so Walsken weiter.

Autor: dd
Foto: Versiegelte Wahlunterlagen aus dem von mehreren Fraktionen beanstandeten Wahlbezirk Rodenkirchen. Der Wahlprüfungsausschuss kommt am 19. September erneut zusammen.