Köln | aktualisiet | Gegen eine 51-Jährige Mitarbeiterin des Amtes für Wohnungswesen der Stadt Köln, habe das städtische Personaldezernat heute Untersuchung wegen des Verdachtes der Bestechlichkeit eingeleitete. Das teilt die Stadt Köln am heutigen Mittwoch mit. Die Mitarbeiterin stehe derzeit in Verdacht, Wohnungszuweisungen an Flüchtlingsfamilien gegen Bargeld in mehreren Fällen in Zusammenarbeit mit Mitarbeitern eines Kölner Wohnungsbauunternehmens bei der Belegung von Neubauwohnungen vorgenommen zu haben, sagt die Stadt Köln. Der Verdacht wird derzeit auch von der Kölner Polizei bestätigt.

Mitarbeiter der GAG sollen beteiligt gewesen sein – GAG nimmt Stellung zu aktuellen Vorwürfen

Die GAG teilt in einer schriftlichen Stellungnahme mit, dass Polizei und Staatsanwaltschaft am heutigen Mittwoch, 8. Februar, überraschend Geschäftsräume der GAG Immobilien untersucht haben. Zwei Mitarbeiter der GAG werden verdächtigt, bei der Vergabe von Wohnungen Gegenleistungen erhalten zu haben.

Das Immobilienunternehmen arbeite offen und transparent mit den Ermittlungsbehörden zusammen, um den Vorwurf schnell und vollständig aufzuklären, sagt die GAG schriftlich. Zum Schutz der Mitarbeiter und des Unternehmens sollen die beiden betroffenen Mitarbeiter bis auf weiteres freigestellt werden, sagt die GAG.

Polizei durchsucht Wohnung der städtischen Mitarbeiter

Am heutigen Mittwochmorgen habe die Polizei Köln die Wohnungen eines 32 Jahre alten Mannes sowie zweier Frauen, jeweils 51 und 53 Jahre, unter anderem wegen des Verdachts der gewerbsmäßigen Bestechlichkeit sowie der Bestechung durchsucht. Die Ermittler sollen auch die Büroräume der Beschuldigten bei der Stadt Köln sowie einer in Köln ansässigen Wohnungsbaugesellschaft durchsucht haben.

Wohnungen sollen ohne Vergabekriterin vermittelt worden sein

Dem Trio werde zur Last gelegt, Wohnungen des Immobilienunternehmens unter Umgehung der Vergabekriterien an Flüchtlingsfamilien vermittelt zu haben, sagt die Kölner Polzei. Die Zuweisung der Wohnungen soll nach derzeitigem Stand der Ermittlungen der Polizei Köln gegen Zahlung eines Bestechungsgeldes an den Wohnungsvermittler sowie die zuständigen Sachbearbeiterinnen bei der Stadt Köln sowie der Wohnungsbaugesellschaft erfolgt sein. Wegen der noch andauernden Ermittlungen seien weitegehende Auskünfte derzeit der nicht möglich.

Die Mitarbeiterin werde, so die Stadt, nunmehr zunächst mit sofortiger Wirkung von ihrer Arbeitsleistung freigestellt. Weitere arbeitsrechtliche Maßnahmen sollen bei Vorliegen der Ermittlungsergebnisse geprüft werden, teilt die Stadt Köln mit.

Bei der Belegung von Sozialwohnungen prüfe die Stadt Köln generell die Belegungsvorschläge der Wohnungsbauunternehmen oder Vermieter dahingehend, ob die vorgesehenen Mieter die formalen Voraussetzungen für den Bezug der in Frage kommenden Wohnung erfüllen. Bei Vorliegen der Voraussetzungen erteile die Stadt Köln für die vorgesehene Wohnung die Zustimmung. Das Kontrollsystem siehe eine Überprüfung der Belegung nach Bezug der Wohnung vor. Geprüft werde unter anderem, ob die vorgesehenen Personen dort faktisch eingezogen seien und die ursprünglich angegebenen Daten, wie zum Beispiel Personenanzahl etc., nach wie vor vorliegen.

Die Verwaltung wolle nun die Vorgänge nach Abschluss der Recherchen zum Anlass nehmen, ihre Maßnahmen zur Verhinderung solcher Vorgänge zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen.

Autor: ib