Das Symbolbild zeigt einen Baumstumpf

Köln | Es ist ein kurioser Fall den das Landgericht Köln verhandelte. Eine Frau verklagte die Stadt Köln auf Schadensersatz, weil sie beim Parken ihr Auto beschädigte. Das Gericht stellt fest: „Die öffentliche Hand muss dafür sorgen, dass auf Freiflächen, die wie Parkplätze aussehen, keine Baumstümpfe stehen, die Autos beschädigen können.“

Der Fall

Die Frau parkte ihren PKW auf einem unbefestigten Streifen in Köln-Mülheim. Es ist dunkel. Hinter der Freifläche verläuft ein Gehweg. Rechts und links davon: Asphalt. Andere Pkw parkten dort ebenfalls. Ein Straßenschild wies auf die Parkmöglichkeit während des Wochenmarktes hin.

Die Frau behauptet nun auf einen 20 bis 25 Zentimeter hohen Baumstumpf aufgefahren zu sein. Der stand auf der unbefestigten Freifläche. Der Platz sei mittlerweile umgestaltet.

Forderung und Entscheidung

Die Klägerin forderte von der Stadt Köln Schadenersatz in Höhe von 3.086,51 Euro. Dem folgte das Gericht nicht sprach der Frau aber einen Schadensersatz von 1.543,26 Euro zu.

Die Begründung

Die Stadt Köln verletzte ihre Verkehrssicherungspflichten, stellte das Gericht fest. Die Stadt hätte die Baumstümpfe entfernen müssen. Die Stadt hätte nach Auffassung der Richter ein Verbot zum Parken oder ein Befahren der Fläche verhindern müssen. Da sie dies nicht tat verletzte sie ihre Amtspflicht. Zudem hätte der Stadt auffallen müssen, dass ein Baumstumpf eine Gefahr darstelle.

Aber die Frau treffe eine Mitschuld, so das Gericht, denn sie hätte bei den schlechten Sichtverhältniss nach Einbruch der Dunkelheit besser auf eventuelle Hindernisse achten müssen. Daher erhalte sie nur 50 Prozent des Sachschadens ersetzt.

Die erstinstanzliche Entscheidung ist nicht rechtskräftig.

Landgericht Köln, Az. 5 O 94/22