Köln | Winterblüher in der Flora +++ Gefahrgüter im Gesundheitswesen – Krankheitserreger auf unseren Straßen +++ Müngersdorf: Drogeriemarkt kann kommen +++

Winterblüher in der Flora

Wer sich nach dem Frühling sehnt, kommt am besten am Sonntag, 24. Februar 2013,
um 11 Uhr zur Führung in die Flora. In diesen Tagen brechen die Blüten der Winterblüher hervor.

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Gefahrgüter im Gesundheitswesen – Krankheitserreger auf unseren Straßen

Heute fand bei der Bezirksregierung Köln eine Tagung für Gefahrgutexperten aus Krankenhäusern und Laboren aus dem gesamten Kölner Regierungsbezirk statt. Anlass waren die Ergebnisse der Experten für Arbeitsschutz bei der Bezirksregierung Köln bei gezielten Überprüfungen in Einrichtungen des Gesundheitswesens. Sie belegen, dass häufig Unsicherheiten hinsichtlich der aktuellen Anforderungen und gesetzlichen Bestimmungen für Gefahrgut bestehen.

Krankenhäuser und Labore transportieren oder versenden tagtäglich unzählige Proben. Hier besteht oftmals die Gefahr sich mit Krankheiten anzustecken. Dazu gehören beispielsweise Blutproben oder auch medizinisches Operationsbesteck. Solche Proben sind als Gefahrgut eingestuft. Beim Transport auf dem Klinikgelände und auf der Straße sind besondere Sicherheitsbestimmungen zu beachten. Dadurch soll der Schutz der Bevölkerung und auch der Fahrerinnen und Fahrer der Transporter gewährleistet werden.

Inhaltlich haben sich die etwa 100 Teilnehmer der Tagung mit folgenden Fragestellungen beschäftigt:
–    was sind gefährliche Güter und was versteht man unter Beförderung
–    was sind die wesentlichen Vorschriften und Verantwortlichkeiten
–    wie müssen Gefahrgüter für den Transport verpackt und gekennzeichnet werden
–    wie werden Gefahrgutbeauftragte bestellt und geschult.

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Müngersdorf: Drogeriemarkt kann kommen

Die Hürde für den Neubau eines Drogeriemarktes an der Max-Wallraf-Straße in Müngersdorf ist gefallen. Der Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes, mit dem der Drogeriemakt  verhindert werden sollte, ist unwirksam. Das hat das Verwaltungsgericht Köln mit einem gestern verkündeten Urteil entschieden und in diesem Zusammenhang eine Bestimmung der Hauptsatzung der Stadt Köln, die die Zuständigkeitsverteilung zwischen Hauptausschuss und Rat betrifft, für unwirksam erklärt.

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Autor: dd