Dem Abschluss eines Staatsvertrages über die Einrichtung einer in Hessen angesiedelten „Gemeinsamen elektronischen Überwachungsstelle der Länder“ hat die Landesregierung NRW zugestimmt, wie Justizminister Thomas Kutschaty bekanntgab. Weitere Bundesländer wollen sich beteiligen. Das nordrhein-westfälische Justizministerium habe maßgeblich an der Erarbeitung des Staatsvertrages mitgewirkt. Die elektronische Fußfessel soll die Bevölkerung vor rückfallgefährdeten Gewalt- und Sexualstraftätern in Freiheit schützen. Dank ihr sollen künftig Verstöße gegen gerichtliche Weisungen – wie etwa das Verbot, bestimmte Örtlichkeiten nicht zu betreten – festgestellt werden können. Diese Überwachung werde künftig von der gemeinsamen Überwachungsstelle aus erfolgen, die im Gefahrenfall auch die Polizei verständige. Die Überwachungsstelle dürfe allerdings Bewegungsprofile nur in Ausnahmefällen erstellen. „Auch wenn sich Rückfalltaten durch die Überwachung nicht sicher verhindern lassen werden, so geht von der Möglichkeit, den Aufenthaltsort rückwirkend genau bestimmen zu können, eine erhebliche Abschreckungswirkung aus", erläuterte der Justizminister. Derzeit sei in NRW eine von bundesweit drei „elektronischen Fußfesseln“ im Einsatz. Das Justizministerium rechne damit, dass sich alle übrigen Bundesländer dem Staatsvertrag anschließen und spätestens ab Jahresbeginn 2012 bundesweit ein flächendeckendes Überwachungssystem einsatzbereit sei.

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