Düsseldorf | Rund einen Monat nach dem überraschend scharfen Urteilsspruch des Kölner Verwaltungsgerichts (VG Köln) will das Land NRW in Berufung gehen. Das kündigte das Landesministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz am heutigen Mittwoch in einer Pressemitteilung an.

Am 8. November hatten die Kölner Verwaltungsrichter bestimmt, dass die Kölner Bezirksregierung in ihrem Lufftreinhalteplan (LRP) für die Stadt Köln Dieselfahrverbote aussprechen müsse. Ab dem 1. April 2019 solle ein Fahrverbot für Diesel bis einschließlich der Euro-Norm IV, ab 1. September 2019 dann für Dieselfahrzeuge der Euro-Norm V gelten. Die vorgelegten Maßnahmen gingen dem Verwaltungsgericht nicht weit genug.

Nach Auffassung der Landesregierung könne mit den geplanten und vorgelegten Maßnahmen jedoch sehr wohl ein wesentlicher Beitrag zur Senkung der Luftbelastung erreicht werden. Angesichts der absehbaren Einhaltung der Grenzwerte sind Fahrverbote unverhältnismäßig. Darüber soll nun das Oberverwaltungsgericht entscheiden.

Oberste Priorität für den Gesundheitsschutz

Erklärtes Ziel der Landesregierung ist es, die Luftqualität in den Ballungsräumen und damit den Gesundheitsschutz nachhaltig zu verbessern. Zugleich muss die Mobilität der Menschen sichergestellt werden. Die Bezirksregierungen arbeiten zusammen mit den Kommunen mit Hochdruck an der Fortschreibung der Luftreinhaltepläne, um die Luftqualitätsgrenzwerte schnellstmöglich einzuhalten. Durch die Betonung der Wahrung der Verhältnismäßigkeit hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Grundsatzurteil wichtige Hinweise für die Fortschreibung gegeben. Hierbei sind auch die negativen Auswirkungen der Verlagerung des Verkehrs auf Ausweichstrecken zu beachten.

„Fahrverbote können nur die Ultima Ratio sein. Maßnahmen wie Nachrüstungen halte ich weiterhin für verhältnismäßiger als Fahrverbote. Diese würden die Bewohner der Städte und insbesondere auch Pendler massiv treffen. Nicht wenige von ihnen haben sich, auch um Umwelt und Klima zu schützen, erst kürzlich einen neuen Diesel-Pkw zugelegt. Ziel ist es, erst einmal alle Maßnahmen und Potenziale auszuschöpfen, die einen geringeren Eingriff in die Rechte der Bürgerinnen und Bürger bedeuten“, erklärte Umweltministerin Ursula Heinen-Esser.

Beim Diesel-Gipfel in dieser Woche hat die Bundesregierung angekündigt, noch in diesem Jahr die rechtlichen und technischen Regelungen für Hardware-Nachrüstung vorzulegen. Auch der Kölner Stadtrat hatte bereits Anfang dieses Jahres die so genannte „Blaue Umweltplakette“ eingefordert, umso die Unterscheidung zwischen den älteren und den neueren, stickoxidärmeren Modellen sicherstellen zu können.

In den Verfahren zu den Luftreinhalteplänen Essen und Gelsenkirchen liegen die schriftlichen Urteilsbegründungen noch nicht vor. Mit Zustellung der Urteilsgründe beginnt in diesen Verfahren die einmonatige Frist zur Einlegung der Berufung. Im Fall Essen hatte die Landesregierung bereits unmittelbar nach der Urteilsverkündung angekündigt, in Berufung gehen zu wollen. Hier soll laut Verwaltungsgericht ein zonales Fahrverbot unter Einbeziehung einer Autobahn umgesetzt werden.

Autor: rk