„Das unabhängige System Presse-Grosso muss auch zukünftig abgesichert werden. Daher ergibt sich aus der Entscheidung des Landgerichts Köln gesetzgeberischer Handlungsbedarf.“, erklärt NRW-Medienstaatssekretär Marc Jan Eumann. Das Gericht habe der Klage der Bauer Media Group stattgegeben. Damit hätten die Verleger nun die Möglichkeit, die Vertriebskonditionen statt wie bisher mit dem Bundesverband der Grossisten, direkt mit den einzelnen Grossisten auszuhandeln. Dadurch bestehe laut Eumann nun die konkrete Gefahr eines Preisdiktats der großen Verlage, wodurch letztlich die Pressevielfalt und bundesweite Erhältlichkeit sämtlicher Presseprodukte akut gefährdet sei. Den Grossisten würden durch die zu erwartenden Mindereinnahmen bei den großen Verlagen die Mittel für den Vertrieb der Produkte der kleineren und mittleren Verlage fehlen. Das über Jahrzehnte eingesetzte Solidarsystem stehe dadurch mittelfristig vor dem Aus. Auch wenn die umfassende schriftliche Urteilsbegründung noch nicht vorliege und das Urteil zudem noch nicht rechtskräftig sei, sei nun der Gesetzgeber gefordert, das bestehende System des Presse-Grosso gesetzlich abzusichern, nachdem bereits der Bundesgerichtshof durch Urteil vom 24.10.2011 die Position der Grossisten geschwächt

habe

Eumann betonte, dass die nordrhein-westfälische Landesregierung bereits seit dem Urteil des Bundesgerichtshofes konkrete Vorüberlegungen angestellt habe, wie die Grundlagen des Presse-Grosso gesetzlich abgesichert werden könnten. Er teilte mit, dass das Thema auf Bitten von Nordrhein-Westfalen auch Gegenstand der Konferenz der Chefs der Staats- und Senatskanzleien am 8. März 2012 sei.

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