210.000 Euro nicht weitergeleitet
Ferner soll der Angeklagte einen Geschädigten betrogen haben. Dieser soll geplant haben, ein Kirchengrundstück in Bornheim zu erwerben und es mit Gewinn an das Phantasialand weiterzuveräußern. Der Angeklagte soll ihm vorgegeben haben, dass er über gute Kontakte zu den Eigentümern des Phantasialandes verfüge, weswegen das Opfer ihm als Vorschuss für Vermittlungskosten 7.500 Euro übergeben haben soll.
Schließlich soll er von dem Geschädigten G. einen Betrag von 210.000 Euro zur Weiterleitung an eine Schweizer Gesellschaft bzw. als Vermittlungsprovision für den Erwerb einer deutschen GmbH erhalten haben. Das Geld habe er aber, wie von Anfang an geplant, weder weitergeleitet noch den Erwerb einer solchen GmbH vermittelt haben.

[nh; Quelle. Landgericht Köln]