Köln | Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) gibt eine Empfehlung zum Verschenken von Tieren zu Weihnachten ab. Es sei, selbst, wenn die Entscheidung gut abgewogen sei, besser keine Tiere zu Weihnachten zu verschenken.

Die Vergangenheit habe gezeigt, dass Tiere oft kurz vor den Festtagen erworben oder online bestellt werden. Das LANUV gibt zu Bedenken, dass mit dem Verschenken eines Tieres das gesamte Tierleben lang der oder die Beschenkte Verantwortung für das Tier übernehmen müsse. Zudem müsse mit demjenigen, der das Tier geschenkt bekomme besprochen werden, wie ein artgerechte Haltung erfolgen könne.

Das LANUV rät zudem davon ab, ausgerechnet an Weihnachten, wenn für Tiere gefährliche Umgebungen in den Wohnungen und Häusern herrschen, etwa durch Weihnachtsbäume und Kerzen ausgerechnet ein neues Lebewesen aufzunehmen. Denn die Umgewöhnung für das Tier bedeute auch Stress und dazu brauche es nicht auch noch den Stress der Weihnachtstage, auch mit viel Besuch. Das Amt warnt zudem vor den Folgekosten, neben den Anschaffungskosten.

Das LANUV zu Exoten: „Besondere Anforderungen gelten beim Kauf nicht heimischer und exotischer Tiere. Hier setzen internationale Artenschutzbestimmungen enge Grenzen, die zum Beispiel beim Kauf von Schildkröten, Papageien oder Schlangen unbemerkt übertreten werden können. Vor dem Kauf muss daher die Herkunft bekannt sein und geprüft werden, ob ein geschütztes Tier nach der EU-Artenschutzverordnung angeboten wird. Diese Tiere sind in Deutschland meldepflichtig oder vom Handel komplett ausgenommen. Wer einer Meldepflicht nicht nachkommt oder illegal eingeführte Tiere ohne Papiere erwirbt, muss mit Strafen rechnen. Nach dem Kauf hilft auch keine Berufung auf Unwissenheit, denn Tierhalter sind dazu verpflichtet, ein Mindestmaß an Sachkunde zu erwerben und bei exotischen Tieren auch nachzuweisen.“

Wer übrigens nach Weihnachten ein Tier aussetzt, der begeht eine Straftat nach dem Tierschutzgesetz und dies kann mit bis zu 25.000 Euro geahndet werden. Für alle die, die sich mit dem Thema intensiv auseinandergesetzt haben und gerne ein Tier aufnehmen oder nach Absprache mit dem Beschenkten verschenken wollen, rät das Amt zu einem Gutschein. Dann könne nach den Fest- und Feiertagen, die optimale Aufnahmesituation geschaffen werden.

Autor: Von Redaktion