Die ehemaligen Gebäude der Generalzolldirektion und Oberfinanzdirektion in Köln. | Foto: Bopp

Köln | Es geht um die ehemalige Oberfinanzdirektion Köln am Riehler Platz 2 und die Generalzolldirektion in der Kölner Wörthstraße 1-3. Die Bezirksvertretung (BV) Innenstadt will den Erwerb der Landesliegenschaften vom BLB NRW und forciert dies mit einem Beschluss. Der Rat verschob in seiner Maisitzung das Thema in den Liegenschaftsausschuss und die Kölner SPD stellt einen Dringlichkeitsantrag. Am morgigen Montag diskutiert der Liegenschaftsausschuss das Thema.

Es ist ein Vorstoß der Kölner CDU der sich für den Kauf des Areals stark macht und erste Ideen für studentisches Wohnen und eine Schule ins Rennen schickt. Report-K berichtete:

Der Beschluss der BV Innenstadt

Die BV Innenstadt – politisch äußerst rege – treibt die Ratspolitik nicht nur an dieser Stelle an. Die hatte zu diesem Themenkomplex den technischen Leiter der Niederlassung Köln des Bau- und Liegenschaftsbetriebes NRW (BLB NRW) Urlichs eingeladen, der über das Thema referierte. Es geht um drei Gebäude: Das Hochhaus mit einer Fläche von 7.500 Quadratmetern, den Altbau mit 13.969 Quadratmetern und einen Flachbau mit einer Fläche von 772 Quadratmetern. In ersten Überlegungen dachte das BLB NRW darüber nach, die Gebäude für Interimsunterbringungen zu nutzen, etwa wenn Gebäude von Landesbehörden in Köln saniert werden müssten. Aber dafür passten die Räumlichkeiten nicht. Jetzt sei klar, dass die Gebäude veräußert werden. Dafür gebe es schon einen Zeitplan. Ab der 1. Mai beginne der erste Schritt, die „Entbehrlichkeitsabfrage“ – also ob eine Landesbehörde die Liegenschaft nutzen wolle. Diese dauere 6 Wochen. Danach beginne das 3-monatige Interessensbekundungsverfahren und anschließen in weiteren 6 Wochen ein Wertgutachten erstellt. Urlichs erklärte den Bezirkspolitiker:innen, dass es die Möglichkeit eines Direktverkaufs an die Stadt Köln gebe, da diese ein Vorkaufsrecht habe. Allerdings muss sie in diesem Fall das Gebäude-Ensemble selbst 25 Jahre lang für kommunale Zwecke nutzen. Nach einer kurzen Debatte in der BV Innenstadt fasste diese den Beschluss, den Rat der Stadt Köln aufzufordern, dass Gebäude zu erwerben.

Rat verlegt Debatte in den Liegenschaftsausschuss

Am 16. Mai entschied der Rat die Debatte in den Liegenschaftsausschuss zu schieben. Dieser wird nun den Beschluss der BV Innenstadt debattieren. Die Kölner SPD formulierte dazu einen Dringlichkeitsantrag, der sich dem Beschluss der BV Innenstadt anschließt. So fordert der Antrag der Sozialdemokraten unter Punkt 2: „Die Verwaltung wird beauftragt, dem BLB NRW das Kaufinteresse der Stadt Köln mitzuteilen und unmittelbar in intensive Gespräche mit dem BLB einzutreten, um den Erwerb möglichst zeitnah zu realisieren.“ Die Stadtverwaltung solle nun prüfen, ob dort sozialer Wohnungsbau möglich sei. Zum Wohnungsbau hatte der Vertreter des BLB in der BV Innenstadt ausgeführt, dass er keine Kenntnis habe, ob Wohnraum unter die Klausel einer kommunalen Nutzung falle. Die Stadtverwaltung soll nach dem SPD-Dringlichkeitsantrag zudem prüfen, ob die Nutzung zu Wohnzwecken möglich sei, etwa die Unterbringung von obdachlosen oder von Obdachlosigkeit betroffenen Menschen. Zudem soll geprüft werden, ob dort eine Schule entstehen könne.

Die SPD begründet die Dringlichkeit ihres Antrages, dass es seit 2019 immer wieder Initiativen gegeben habe, die leerstehenden Liegenschaften zu reaktivieren. Nachdem das Land wahrscheinlich keine Verwendung habe, müsse die Stadtverwaltung offensiv auf das BLB NRW zugehen, um das kommunale Vorkaufsrecht zeitnah zu realisieren. Denn das BLB NRW ist alleiniger Entscheider des Verkaufs. Die SPD sieht durch die Bauvorhaben im Villenviertel, die aktuell dort realisiert werden einen erheblichen Bedarf an „sozialer Infrastruktur“. Also etwa die Errichtung einer Schule.

Nach dem Liegenschaftsausschuss soll nach aktueller Beratungsfolge der Rat in seiner Juni-Sitzung das Thema erneut auf der Tagesordnung haben.

ag