Leipzig | aktualisiert | Das Bundesverwaltungsgericht hat die Klage gegen das Verbot des Netzwerks Linksunten-Indymedia abgewiesen. Die Klage sei zulässig, aber nicht begründet, urteilten die Richter am Mittwoch in Leipzig. Eine ausführliche Begründung soll folgen. Reporter ohne Grenzen übt Kritik am Urteil.

Fünf Betreiber der Seite hatten als Privatpersonen Klage gegen das Verbot erhoben. In dem Prozess vor dem 6. Senat des Bundesverwaltungsgerichts ging es unter anderem um die Frage, ob das Verbot auf Grundlage des Vereinsrechts rechtens war. Der Prozess fand unter großen Sicherheitsvorkehrungen statt.

Bei einer Demonstration gegen das Verbot hatte es zuletzt heftige Ausschreitungen gegeben. Auf Linksunten-Indymedia waren unter anderem auch immer wieder Bekennerschreiben nach linksextremistischen Anschlägen veröffentlicht worden. Das Innenministerium hatte die Onlineplattform nach den G20-Protesten im Jahr 2017 verboten.

Reporter ohne Grenzen bedauert „Linksunten“-Urteil

Die Journalisten-Organisation Reporter ohne Grenzen (ROG) bedauert das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum Verbot der Internetplattform „Linksunten.Indymedia“. Das Gericht habe eine „gute Gelegenheit verstreichen lassen, den hohen Stellenwert der Pressefreiheit zu verdeutlichen“, sagte Michael Rediske, Vorstandsprecher von ROG, am Donnerstag. Der zuständige Senat hatte die Klage am Mittwoch aus formalen Gründen abgewiesen.

„Leider hat sich der Senat weitgehend auf die formale Frage beschränkt, ob die mutmaßlichen Betreiber als Einzelpersonen überhaupt berechtigt waren, gegen das Vereinsverbot zu klagen“, so Rediske. „Die grundrechtliche Abwägung, ob die inkriminierten Inhalte ein pauschales Verbot der ganzen Plattform rechtfertigen, bleibt damit offen“. Es habe „inakzeptable, strafwürdige Inhalte“ auf der Plattform gegeben, so Rediske weiter.

„Aber Pressefreiheit muss weiterhin auch für unbequeme, ja selbst für schwer erträgliche Veröffentlichungen gelten.“ Unterdessen begrüßte die Union die Entscheidung des Gerichts. „Gut, dass `Linksunten.Indymedia` verboten bleibt“, sagte der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Mathias Middelberg.

Auf der Plattform sei immer wieder zu Gewalttaten aufgerufen worden. „Das kann unser Rechtsstaat nicht dulden“, so der CDU-Politiker. „Die rechtskräftigen Verbote von `Linksunten.Indymedia` und der rechtsextremen Plattform Altermedia 2016 zeigen: Unser demokratische Staat ist auch im Internet wehrhaft gegenüber seinen Feinden.“

Die Bundesregierung solle „weiter wachsam sein und prüfen, ob auch gegen weitere Internetplattformen wie z.B. de.indymedia.org ein Vereinsverbot angezeigt ist“, sagte Middelberg.

Autor: dts