„Das Land hat Wort gehalten und fördert das Sozialticket in diesem Jahr mit insgesamt 15 Millionen Euro. Die Zahl der Städte und Nahverkehrs-Räume, die jetzt schon von der Förderung profitieren, reicht noch nicht aus. Ich bin aber sicher, dass sich das Bild im Jahr 2012, wenn wir Fördermittel in Höhe von 30 Millionen Euro bereitstellen, verbessern wird.“, so der Parlamentarische Staatssekretär im Wirtschaftsministerium Horst Becker.

1,85 Millionen für Sozialticket in Köln
Nach Angaben des Landtagsabgeordneten und verkehrspolitischen Sprechers der Grüne Arndt Klocke unterstütze das Land die Stadt Köln kräftig beim Sozialticket. „Auf Anfrage wurde mir mitgeteilt, dass die Stadt Köln 70 Prozent mehr Landesmittel für das Sozialticket erhält als ihr nach den Richtlinien zuständen. Hier ist die jeweilige Anzahl der Empfängerinnen und Empfänger von Sozialleistungen nach den Sozialgesetzbüchern II und XII maßgebend. Insgesamt sind es für Köln 1,86 Millionen Euro für das Jahr 2011.“, so Klocke. Es sei den Fraktionen von SPD und Grünen ein sehr wichtiges Anliegen, die gesellschaftliche Teilhabe von Hilfebedürftigen zu verbessern. In der Anhörung des Sozial- sowie Verkehrsausschusses zum Sozialticket sei deutlich gezeigt worden wie zentral Mobilität für die Teilhabe an der Gesellschaft ist. „Die Debatte der letzten Monate zeigt: Die sozialpolitische Innovation war überfällig und wird mehr und mehr angenommen. Hier ist es gut, dass das Land mit seiner angespannten Haushaltslage die Kommunen bei der Einführung des Sozialtickets unterstützt so gut es geht.“, so Klocke.

Förderberechtigt sind alle Kreise und kreisfreien Städte, die ein Sozialticket bis zum 11. Dezember 2011 einführen. Für 2012 können noch Förderanträge gestellt werden. Die Antragsfrist endet am 15.Dezember 2011. Hier reiche zunächst auch ein Frist wahrender Antrag. Das geht aus einer schriftlichen Mitteilung des NRW-Verkehrministeriums hervor.  „Das Ticket sichert die Mobilität für alle Bevölkerungsschichten“, so Becker. Es stehe allen Personen offen, die Arbeitslosengeld II und Sozialgeld erhalten, Leistungen für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. „Die Kommunen können auch Geringverdiener oder Wohngeldempfänger mit in den Kreis der Berechtigten nehmen. Auch Kommunen im Nothaushalt können das Ticket anbieten.“, so das Verkehrsministerium abschließend.

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