Köln | Nach dem Veto des Bundesgerichtshofs (BGH) wird seit heute vor dem Landgericht Köln der sogenannte Mord ohne Leiche neu aufgerollt.

Die Kölner Richter hatten vor mehr als zwei Jahren drei Angeklagte wegen Mordes zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt, obwohl die Leiche nicht gefunden worden war. Als entscheidendes Indiz wurde ein abgehörtes Selbstgespräch des Hauptverdächtigen in einem Auto gewertet. Im Dezember hatte der BGH aber entschieden, dass die Aufnahme im konkreten Fall nicht zur Überführung des Angeklagten hätte verwendet werden dürfen. Nun muss das Landgericht Köln neu verhandeln. Weitere Informationen folgen in Kürze.

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