Symbolbild Impfen

Köln | Es herrscht Verwirrung unter den Menschen, die mit Johnson & Johnson geimpft wurden. Wer etwa im Sommer 2021, als die Impfstoffe noch knapp waren, sich mit dem Vakzin Janssen impfen ließ und im Dezember eine Auffrischungsimpfung erhielt, galt vor drei Tagen noch als geboostert. Heute ist alles anders. Diese Menschen gelten heute als „frisch geimpft“.

Ganz konkret geht es um 2Gplus und die Ausnahme zur Testpflicht. Denn das ist neu: Nicht mehr testen lassen müssen sich Menschen die zweimal geimpft sind und eine zusätzliche dritte Impfung erhalten haben. Dies gilt auch für die, die sich mit Johnson & Johnson haben impfen lassen, als der Impfstoff noch knapp war. Denn bislang galt für Geimpfte mit dem Vakzin Janssen, sie sind bereits nach einer Impfung vollständig immunisiert.

Dies bedeutet, wer nur einmal mit Janssen geimpft ist, gilt nicht mehr als vollständig immunisiert. Wer eine zweite Impfung mit Comirnaty, also Biontech erhielt, gilt als zweifach geimpft, aber nicht mehr geboostert. Dies erreichen dies Impflinge erst mit einer dritten Impfung, die dann als Booster-Impfung gilt.

Allerdings gelten Menschen bis zu 90 Tagen nach der zweiten Impfung als „frisch Geimpfte“, wenn deren zweite Impfung 14 Tage vergangen ist. Dann sind auch sie von der Testpflicht bei 2Gplus ausgenommen.

Nach Aussage einer Sprecherin des NRW-Gesundheitsministeriums gegenüber report-K ist für Menschen, die mit Johnson & Johnson geimpft sind, die zweite Impfung nach vier Wochen und die dritte Impfung nach weiteren drei Monaten möglich.

Fraglich ist, ob diese komplizierten Regelungen in der Praxis verständlich zu klären sind.