Von den ehemals über 600 Pfarrgemeinden im Erzbistum Köln werden ein Drittel fusionieren und zwei Drittel mit anderen Pfarreiengemeinschaften zusammenarbeiten. In den 181 Seelsorgebereichen ist ein Priester als Leitender Pfarrer ernannt. Der Pfarrgemeinderat soll sich als wesentliche Neuerung zusätzlich zu seinen Aufgaben in Gesellschaft, Politik und Kultur auch an der Aufstellung eines Pastoralkonzeptes im jeweiligen Seelsorgebereich beteiligen. Die neue Satzung gilt zunächst für vier Jahre, um praktische Erfahrungen damit zu sammeln.

[nh]