Der entsprechende Antrag muss bis spätestens 14. August bei den Bürgerämtern oder im Wahlamt, Athener Ring 5 in Köln – Chorweiler eingereicht werden. Zu ihnen gehören Diplomaten und Angehörige der Konsulate, wenn sie sich nicht dauernd in der Bundesrepublik aufhalten.

Die Frist für die nach Paragraph 12 Absatz 7 der Kommunalwahlordnung (KWahlO) erforderlichen Anträge kann nicht verlängert werden. Der Antrag kann nur bis zum 14. August 2009 gestellt werden.

Die Antragsvordruck sind zu den jeweiligen Öffnungszeiten in den Bürgerämtern ,im Kundenzentrum und im Wahlamt in Chorweiler erhältlich und auch per e-mail (wahlamt@stadt-koeln.de) abrufbar.

[ag; Quelle: Stadt Köln]