Die Staatsanwaltschaft gehe jedoch davon aus, dass Breivik vom Gericht für geisteskrank erklärt und in eine psychiatrische Anstalt eingewiesen werde. Allerdings wolle man sich von Seiten der Staatsanwaltschaft vorbehalten doch das volle Strafmaß zu fordern. Ein erstes Gutachten bescheinigte dem Norweger eine psychotisch und paranoid-schizophre Störung, die ihn als nicht straffähig einstufte. Breivik hatte im vergangenen Juli zunächst im Regierungsviertel von Oslo mit einer Autobombe acht Menschen getötet. Anschließend erschoss er in einem Sommerlager der regierenden Arbeiterpartei auf der Insel Utöya 69 Menschen. Der Norweger hatte die Taten zwar gestanden, sich aber im juristischen Sinne für nicht schuldig erklärt. Der Prozess gegen Breivik soll am 16. April beginnen.

[dts]