Düsseldorf | aktualisiert 18:17 Uhr | Nach Bayern und dem Saarland bekommt nun auch Nordrhein-Westfalen ein striktes Nichtraucherschutzgesetz. Die rot-grüne Landesregierung hat sich am Dienstag auf eine Novellierung der bisherigen Regelung geeinigt. Demnach soll ein uneingeschränktes Rauchverbot in allen Gaststätten gelten. Ausnahmeregelungen für Raucherclubs, Festzelte und Brauchtumsveranstaltungen werden gestrichen. Zudem darf nicht mehr auf öffentlichen Spielplätzen geraucht werden. Bei Verstößen kann ein Bußgeld von bis zu 2.500 Euro fällig werden.

Lange Zeit wurde darüber diskutiert, jetzt soll es kommen: Die rot-grüne Landesregierung will einen strikten Nichtraucherschutz in Nordrhein-Westfalen durchsetzen. Bisherige Ausnahmen wie etwa für sogenannte Raucherclubs soll es nicht mehr geben. Das Kabinett billigte am Dienstag den Gesetzentwurf, dem noch der Düsseldorfer Landtag zustimmen muss. Ende des Jahres könnten die verschärften Regelungen dann gelten. Übergangsregelungen sind nicht vorgesehen. Die Opposition und das Gaststättengewerbe kritisieren die neuen Regelungen scharf.

Bislang gilt in Nordrhein-Westfalen ein Nichtraucherschutzgesetz der früheren schwarz-gelben Landesregierung. Es sieht zahlreiche Ausnahmeregeln und Schlupflöcher vom Rauchverbot vor. Schon zu Zeiten der Minderheitsregierung hatte Gesundheitsministerin Barbara Steffens (Grüne) beim Nichtraucherschutz Druck gemacht. Bei den Sozialdemokraten erntete sie dafür allerdings nicht immer Applaus. Durch die überraschende Auflösung des Düsseldorfer Landtages im März wurde das Vorhaben vorerst auf Eis gelegt. Jetzt steht es wieder auf der politischen Agenda von Rot-Grün.

Ausnahmen werden gestrichen

Das bisherige Gesetz bezeichnet Steffens als „defizitär“, wodurch ein Nichtraucherschutz in NRW „eigentlich nicht existiert“ habe. In Anlehnung an die bayerischen Regelungen – das bislang strengste Nichtraucherschutzgesetz in Deutschland – soll an Rhein und Ruhr ein totales Rauchverbot in der gesamten Gastronomie gelten. Ausnahmeregelungen für Raucherclubs, Festzelte und Brauchtumsveranstaltungen werden gestrichen.

Auch Vereinslokale sind vom Rauchverbot betroffen. Und zum Schutz von Kindern und Jugendlichen soll selbst auf öffentlichen Spielplätzen und bei nicht-schulischen Veranstaltungen an Schulen nicht mehr geraucht werden. Entgegen früheren Plänen wird die Höchstgrenze bei Verstößen von 1.000 auf 2.500 Euro erhöht.

Dass selbst in kleinen Kneipen ein Rauchverbot gelten soll, begründete die Ministerin mit etwaigen Wettbewerbsverzerrungen. Andere Gastronomiebetriebe, für die solche Ausnahmen dann nicht gälten, könnten benachteiligt werden, sagte Steffens. Übergangsregelungen soll das neue Gesetz nicht beinhalten. Davon habe die Landesregierung Abstand genommen, da sie nicht machbar seien.

Kritik an staatlicher Bevormundung

Dass Rot-Grün die bisherigen Ausnahmeregelungen einkassieren will, stößt bei der Opposition auf strikte Ablehnung. CDU-Fraktionschef Karl-Josef Laumann verteidigte das bislang geltende Nichtraucherschutzgesetz als „fairen Ausgleich“ zwischen den Interessen von Nichtrauchern und Rauchern. In Eckkneipen, auf privaten Veranstaltungen sowie in Festzelten von Schützen- und Karnevalsvereinen ein Rauchverbot durchzusetzen, sei „staatliche Reglementierung und Bevormundung durch die Regierung Kraft“. Der FDP-Fraktionsvorsitzende Christian Lindner bezeichnete die geplante Neuregelung als „unverhältnismäßig“. Gesundheitsvorsorge dürfe nicht in Bevormundung umschlagen.

Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) in NRW befürchtet dramatische Auswirkungen und prognostiziert ein „Kneipensterben“. „Wir gehen davon aus, dass 3.000 Betriebe nicht mehr durchkommen“, sagte Dehoga-Sprecher Thorsten Hellwig der Nachrichtenagentur dapd. Mit der bisherigen Regelung seien Gastwirte und Verbraucher gut ausgekommen. Zudem hätten 80 Prozent der gastronomischen Betriebe im Land bereits rauchfreie Angebote eingerichtet.

Autor: Christian Wolf, dapd