Wer ist für Mahnverfahren zuständig? Wo melde ich mein Auto an? Wo bekomme ich meinen Personalausweis? Die Beantwortung solcher Fragen ist für Bürger, Unternehmer und andere Interessierte dank der Verwaltungssuchmaschine (http://www.verwaltungssuchmaschine.de) ab sofort schnell und auch über Verwaltungsgrenzen hinweg möglich. „Detailliertes Wissen über Zuständigkeiten und Verwaltungsstrukturen ist bei der Suche nicht mehr notwendig“, erklärte Innenminister Dr. Ingo Wolf bei der Freischaltung der Verwaltungssuchmaschine im Rahmen der Ce-BIT 2008. „Nordrhein-Westfalen setzt sich damit an die Spitze eines kundenorientierten E-Government“. Da inzwischen mehrere tausend Angebote von Land und Kommunen im Internet vorhanden sind, wird es für die Bürger immer schwieriger, die gewünschten Informationen zu finden.

Die Bedienung erfolgt wie bei der üblichen Suche im Internet, aber mit einer erheblich höheren Treffergenauigkeit. Der Vorteil im Vergleich zu einer allgemeinen Suchmaschine im Internet liegt darin, dass gezielt nach Internetangeboten der öffentlichen Verwaltung gesucht wird. Um die Treffergenauigkeit weiter zu erhöhen, kann zusätzlich noch ein Ortsname angegeben werden. „Da sämtliche Verwaltungsebenen automatisch in die Suche einbezogen werden, braucht der Nutzer nicht im Vorhinein genau zu wissen, welche Behörde die gewünschte Dienstleistung erbringt“, so der Innenminister.

Eine besondere Leistung der nordrhein-westfälischen Verwaltungssuchmaschine besteht darin, dass sie für umgangssprachliche Begriffe wir z. B. „Angelschein“ automatisch den verwaltungssprachlichen Begriff „Fischereierlaubnisschein“ vorschlägt und danach sucht. Das Konzept wurde zusammen mit dem Kommunalbereich entwickelt. Den Kommunen wird die Möglichkeit gegeben, diese Suchfunktionen vollständig in ihre Kommunalportale zu integrieren. Die technische Grundlage bildet eine professionelle Suchmaschine, die durch die Public Private Partnership d-NRW bereitgestellt wird.

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Sieben Sieger bei „Gründung.NRW“
ln, 10.03.2008, 10:33 > Das Land will mit dem Preis die besten Ideen zur Förderung von Gründerinnen und Unternehmerinnen unterstützen. Mit dabei ist auch ein Team aus dem Rhein-Sieg-Kreis.

Sieben Teilnehmer des Wettbewerbs „Gründung.NRW“ sollen nun für die Umsetzung ihrer Projektideen Fördermittel aus dem NRW-EU-Ziel-2 Programm erhalten. Der Wettbewerb wurde gemeinsam vom Wirtschaftsministerium und vom Frauenministerium des Landes ausgelobt und hat ein Fördervolumen von drei Millionen Euro. Landesweit hatten 28 Beratungseinrichtungen, Institutionen, Netzwerke und Unternehmen Beiträge eingereicht im Wettbewerb um die besten Ideen zur Förderung
von Gründerinnen und Unternehmerinnen.

Ministerin Christa Thoben wertete die hohe Anzahl der qualifizierten
Wettbewerbsbeiträge als einen großen Erfolg: „Fast jedes dritte Unternehmen
wird in Nordrhein-Westfalen von einer Frau gegründet. Es könnten aber deutlich mehr sein, denn hier gibt es große Potenziale, die es zu aktivieren gilt. Wir sind sicher, dass die Projekte einen Beitrag zur dynamischeren Entwicklung kleiner und mittlerer Betriebe leisten können, die ja die Motoren der wirtschaftlichen Entwicklung in unserem Land sind.“

Minister Armin Laschet betonte, dass es durch die ausgewählten Projekte gelingen könnte, das Gründungspotenzial von Frauen und das Wachstumspotenzial ihrer jungen Unternehmen nachhaltig zu stärken und zu sichern. „Wir wissen, dass Frauen mehrheitlich anders gründen als Männer – nicht besser, nicht schlechter, aber eben anders. Die ausgewählten Projekte tragen dieser Tatsache Rechnung und bieten gezielt Unterstützung an für gründungswillige Frauen und junge, von Frauen
geführte, Unternehmen. So werden das weibliche Gründungspotenzial und das Wachstum ihrer neu gegründeten Unternehmen nachhaltig gestärkt und gesichert."

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Vorschläge für Designpreis der Bundesrepublik Deutschland gesucht
Köln, 10.03.2008, 10:38 > Bis zum 31. März werden Vorschläge für den Designpreis der Bundesrepublik Deutschland angenommen.

Unternehmen mit Sitz in Nordrhein-Westfalen, die für ihre Erzeugnisse bereits einen national oder international anerkannten Designpreis erhalten haben und für den Designpreis der Bundesrepublik Deutschland 2009 nominiert werden möchten, können sich bis spätestens 31. März 2008 im Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen melden.

Das Vorschlagsrecht für diesen Preis liegt bei den Wirtschaftsministerien der Länder und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie. Nominiert werden können Erzeugnisse aus den Bereichen Produktdesign (Serienerzeugnisse aller Branchen) und Leistungen des Kommunikationsdesigns für analoge und digitale Medien, die im Europäischen Wirtschaftsraum hergestellt und/oder gestaltet worden sind. Die Markteinführung der Erzeugnisse und Leistungen darf nicht länger als fünf Jahre zurückliegen, sie müssen darüber hinaus zum Zeitpunkt der Nominierung auf dem deutschen Markt angeboten werden.

Für die Nominierung sind die Produktbezeichnung und ggf. der Produktname, Anschrift des Herstellers und Ansprechpartners, Name des Designers (soweit bekannt), die Auszeichnung oder die Prämierung, die das Produkt erhalten hat, zu nennen. Nominiert werden können des Weiteren Persönlichkeiten, Personengruppen oder Organisationen, die sich um die Förderung des Designs besonders verdient gemacht haben. Dazu werden Name und Anschrift, Daten zu Leben und Werk und eine Begründung der Nominierung erwartet.

Die in Frage kommenden Unternehmen in Nordrhein-Westfalen können sich per e-mail mit den notwendigen Angaben melden (katharina.schwalm-schaefer@mwme.nrw.de). In der Kategorie „Persönlichkeit“ nimmt das Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen auch Vorschläge für Persönlichkeiten entgegen, die sich um die Förderung des Designs besonders verdient gemacht haben.

[nh; Quellen: Innenministerium, Frauenministerium, Wirtschaftsministerium]