Telefonische Beratung zum Thema Pflege
Was passiert, wenn ich durch Unfall, Krankheit oder Behinderung hilflos werde? Wer übernimmt dann meine Rechtsgeschäfte? Sind denn nicht automatisch die Familienangehörigen für die rechtliche Vertretung im Notfall zuständig? Welche Vorteile hat eine Vorsorgevollmacht? Wenn ein Mensch zum Betreuungsfall wird, gilt es, seine Interessen bestmöglich zu vertreten. Mit dieser Aufgabe sind im gesundheitlichen Notfall allerdings nicht, wie häufig vermutet, automatisch die Angehörigen betraut. Daher sollte jeder Bürger die rechtliche Vertretung nach Unfall oder Krankheit schon in gesunden Zeiten per Vorsorgevollmacht regeln. Über die Möglichkeiten der Vorsorge und zu allen Fragen rund um das Betreuungsrecht informieren am Donnerstag, den 3. Juli 2008, Experten aus der Justizverwaltung. In der Zeit von 15.00 bis 16.30 Uhr können Betroffene und Angehörige direkt Fragen stellen: per Telefon unter 0180 3 100 212 (9 Cent/min aus dem deutschen Festnetz) oder per E-Mail an
info@callnrw.de.

300.000 Menschen stehen unter rechtlicher Betreuung
Vorsorge treffen für den Betreuungsfall! Mit dieser landesweiten Aktion stellen das Bürger- und Servicecenter der Landesregierung und das Justizministerium die Vorsorgemöglichkeiten in den Mittelpunkt der Beratung rund um das Betreuungsrecht. Justizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter: „Allein in Nordrhein-Westfalen stehen nahezu 300.000 Menschen aufgrund einer Behinderung, nach einem Unfall oder Krankheit unter rechtlicher Betreuung. Diese Zahl ist in den letzten Jahren deutlich gestiegen. Dadurch wird das Selbstbestimmungsprinzip für viele Menschen eingeschränkt. Wir alle sind deshalb gut beraten, uns rechtzeitig Gedanken zu machen und schon in gesunden Zeiten Vorsorge zu treffen."

Vorsorgevollmacht und Betreuungsrecht
Bei der Abfassung einer so genannten Vorsorgevollmacht sind allerdings wichtige Aspekte und Besonderheiten zu beachten. Denn mit einer solchen Vollmacht erhält eine Vertrauensperson die Berechtigung, in bestimmten Aufgabenbereichen rechtliche Erklärungen abzugeben. So kann der wirkliche Wille des Vollmachtgebers umgesetzt werden. Die Experten beantworten jeweils am ersten Donnerstag im Monat in der Zeit von 15.00 bis 16.30 Uhr Fragen zur Vorsorgevollmacht und zum Betreuungsrecht. Weitere Informationen zum Thema sind auch im Bürgerservice des Justizportals des Landes Nordrhein-Westfalen
www.justiz.nrw.de eingestellt. Über das Servicecenter der Landesregierung kann zudem eine kostenlose Informationsbroschüre des Justizministeriums mit dem Muster einer Vorsorgevollmacht bestellt werden: Das Servicecenter ist immer montags bis freitags zwischen 8.00 und 18.00 Uhr erreichbar. Servicecenter der Landesregierung 0180 3 100 112 (9 Cent/min aus dem deutschen Festnetz, abweichende Preise für Mobilfunkteilnehmer)

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Es stinkt zum Himmel? – Schiedsexperten geben Tipps zu Nachbarschaftskonflikten
Darf der Nachbar qualmen wie er will? Es stinkt Ihnen, dass der Motor stets zu lange läuft, Küchenabluft auf Ihre Terrasse bläst oder vom Balkon der Zigarettenqualm in Ihr Schlafzimmer weht? Was tun, wenn die Biotonne stinkt, Abfall an der Grundstücksgrenze lagert oder nebenan Kaninchen gezüchtet werden? Wie komme ich ohne hohe Anwaltskosten zu meinem Recht? Sie können sich dazu regelmäßig jeden ersten Donnerstag im Monat Rat direkt von aktiven Schiedsleuten holen: telefonisch oder per E-Mail.

Schlichten statt Richten
Häufig führt die Belästigung durch Gerüche zu einem handfesten Streit zwischen Nachbarn. Aber hier können Schiedsexperten helfen: Am kommenden Donnerstag, den 3. Juli 2008, geht es beim RechtSpecial „Schlichten statt Richten!" von Call NRW und Justizministerium wieder um die Nachbarschaftskonflikte. In der Zeit von 12.00 bis 14.00 Uhr beantworten die Experten alle Bürgerfragen – telefonisch unter 0180 3 100 212. Sie können ihre Fragen zum Thema aber auch per E-Mail über
info@callnrw.de an die Schiedsleute stellen.

Die Nummer für Ärger mit dem Nachbarn
Ob üble Gerüche aus Nachbars Tierzuchtgehege, Gestank vom Grill
oder Autoabgase, auch für diese Fälle gelten Vorschriften, um das
nachbarschaftliche Zusammenleben zu erleichtern. Beispielsweise ist im Nachbarrecht geregelt, ob Misthaufen oder Abfälle direkt an der Grundstücksgrenze aufgeschichtet werden dürfen. Die Schiedsexperten zeigen daher jeden ersten Donnerstag im Monat, dass sich die außergerichtliche Streitschlichtung lohnen kann. Denn viele Auseinandersetzungen, wie Streitigkeiten zwischen Nachbarn und andere Alltagskonflikte, können ohne Gericht kostengünstiger und schneller geklärt werden. Eine individuelle Rechtsberatung kann und darf natürlich nicht gegeben werden. Als Experten stehen Falk Jansen, Sprecher der Düsseldorfer Schiedsleute, und seine Kollegen zur Verfügung. RechtSpecial „Schlichten statt Richten!“ unter 0180 3 100 212 (9 Cent/min aus dem deutschen Festnetz, abweichende Preise für Mobilfunkteilnehmer) E-Mail:
info@callnrw.de

[jb; Quelle: Landesregierung NRW]