Arbeitsmigrationssteuerungsgesetzes nachbessern
Nordrhein-Westfalen reagiert auf den Fachkräftemängel und will mehr qualifizierte ausländische Fachkräfte für den hiesigen Arbeitsmarkt gewinnen. Deshalb fordert Innenminister Dr. Ingo Wolf von der Bundesregierung eine Nachbesserung des Gesetzentwurfs eines Arbeitsmigrationssteuerungsgesetzes. „Um den Wirtschaftsstandort Deutschland nachhaltig zu sichern und fort zu entwickeln, müssen wir qualifizierten ausländischen Fachkräften attraktive Zukunftsperspektiven bieten. Sonst sind wir im Wettbewerb um die Köpfe gegenüber anderen Staaten nicht konkurrenzfähig“, sagte Wolf heute in Düsseldorf anlässlich der am morgigen Donnerstag anstehenden Beratungen im Bundesratsinnenausschuss.

Zuwanderung von Fachkräften bedarfsgerecht regeln
„Der deutsche Arbeitsmarkt wird nur dann von dem Know-how ausländischer Fachkräfte profitieren, wenn wir die Erfordernisse des Wirtschaftsstandortes Deutschland und die Verhältnisse auf dem Arbeitsmarkt berücksichtigen“, sagte Wolf. „Deshalb ist die Mindesteinkommensgrenze auf 43.200 Euro zu senken.“ Dies entspricht der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung. Die derzeitigen Hürden
für die Aufnahme von Hochqualifizierten in Deutschland seien immer noch zu hoch, kritisierte der Innenminister. Der Innenminister forderte die Bundesregierung auf, für die weiteren Gesetzesberatungen einen Vorschlag vorzulegen, der eine Zuwanderung´mit einem Punktesystem vorsieht. Dieses Verfahren sei ausgerichtet an den Interessen des Wirtschaftsstandorts und am Arbeitskräftebedarf und ermögliche die Zuwanderung qualifizierter ausländischer Fachkräfte bedarfsgerecht zu steuern. Dabei komme es allein auf Qualifikation und Integrationsfähigkeit von Fachkräften an. Wolf: „Damit erfolgt die Arbeitsmigration zielgerichtet und flexiblel. Dies hat sich in anderen Staaten seit Jahren bewährt.“

[nh; Quelle: NRW-Innenministerium]