Berlin | aktualisiert 14:57 Uhr | Der FDP-Bundestagsabgeordnete Patrick Kurth, der Mitglied im NSU-Untersuchungsausschuss des Bundestages ist, schließt juristische Schritte von Parlamentariern gegen Sicherheitsbehörden nicht mehr aus. Aktualisiert: Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich hat weitere Konsequenzen beim Verfassungsschutz angekündigt.

14:57 Uhr > Friedrich will Konsequenzen beim Verfassungsschutz

Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich hat weitere Konsequenzen beim Verfassungsschutz angekündigt. „Ich denke, dass man sich die Vorgänge im Verfassungsschutz sehr kritisch anschauen muss“, sagte er im Deutschlandfunk. Zudem müsse man sich grundsätzlich über die Arbeitsweise dieser Behörde Gedanken machen. „Der Nachrichtendienst ist ja nicht für sich da, sondern er ist für die Information der Bevölkerung beziehungsweise der Abgeordneten als Vertreter der Bevölkerung da“, so der Minister weiter. Schließlich müsse sichergestellt werden, dass es eine Kontrolle von Nachrichtendiensten durch die gewählten Abgeordneten gibt. Erst am Montag hatte Verfassungsschutzchef Heinz Fromm seinen Rückzug angekündigt. Er zog damit die Konsequenzen aus den jüngst bekannt gewordenen Pannen, wonach die Behörde Akten zur rechten Szene geschreddert hatte.

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„Wir sind nahe an dem Zeitpunkt, zu dem geprüft werden muss, inwiefern die Parlamentarier auch juristisch gegen falsche Aussagen und Vertuschung vorgehen können“, sagte er der „Mitteldeutschen Zeitung“ (Mittwoch-Ausgabe) mit Blick auf die Vernichtung von Akten durch das Bundesamt für Verfassungsschutz. Kurth spielte zugleich indirekt darauf an, dass auch das Ministerium für Staatssicherheit Akten vernichtet habe.

Der Vorsitzende des NSU-Untersuchungsausschusses des Bundestages, Sebastian Edathy (SPD), kündigte gegenüber der „Mitteldeutschen Zeitung“ an, dass in der Ausschuss-Sitzung am Donnerstag neben dem scheidenden Verfassungsschutz-Präsidenten Heinz Fromm voraussichtlich auch der direkt für die Akten-Vernichtung verantwortliche Referatsleiter als Zeuge gehört werde. Die Aktenvernichtung sei „ein skandalöser Vorgang“, erklärte Edathy und fügte hinzu: „Die skandalöse Vernichtung einschlägiger Akten ist nicht dazu geeignet, Verschwörungstheorien den Boden zu entziehen.“

Autor: dts