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Köln | Minderjährige und volljährige Kinder erhalten ab 1. Januar 2023 mehr Unterhalt. Das teilten die Familiensenate des Oberlandesgerichts Köln mit ihren neuen Unterhaltsleitlinien mit.

Köln orientiert sich an der bereits veröffentlichten Düsseldorfer Tabelle zum Kindesunterhalts.

So erhöhen sich die Mindestunterhalte pro Monat bei minderjährigen Kindern:
Alterstufe 1: Von 396 auf 437 Euro
Alterstufe 2: Von 455 auf 502 Euro
Alterstufe 3: Von 533 auf 588 Euro
Entsprechend haben sich die Bedarfssätze in den höheren Einkommensgruppen der Düsseldorfer Tabelle erhöht.

Die vierte Altersstufe betrifft Kinder die volljährig sind: In der ersten Einkommensstufe beträgt der Bedarfssatz 628 Euro. Hat das volljährige Kind einen eigenen Hausstand liege der in der Regel angemessene Bedarf künftig bei monatlich 930 Euro. Darin eingerechnet sind Kosten für Unterkunft und Heizung von 410 Euro.

Das Gericht erläutert: „Die Anpassungen bei den Selbstbehalten von Unterhaltspflichtigen tragen den Erhöhungen der Regelbedarfe nach dem SGB II („Bürgergeld“) sowie den allgemeinen Kostensteigerungen Rechnung. Bei Ansprüchen auf Elternunterhalt wird mit Rücksicht auf die Regelungen des Angehörigenentlastungsgesetzes weiter von der Angabe eines konkreten Betrages abgesehen.“

Das erarbeitete Regelwerk bindet aber Familienrichter nicht. Sie werden im Kölnber Gerichtsbezirk weiterhin angemessene Lösungen im Einzelfall entscheiden. Die Unterhaltsleitlinien des Oberlandesgerichts Köln sind als Anwendungshilfe konzipiert, um Anwendungshilfen für häufig wiederkehrende unterhaltsrechtliche Fallgestaltungen zu geben und in praktisch bedeutsamen Unterhaltsfragen eine möglichst einheitliche Rechtsprechung im gesamten Gerichtsbezirk zu erzielen.