Köln | Die 3. Große Strafkammer des Kölner Landgerichts verurteilte am 13. Juli 2017 einen Gynäkologen aus Odenthalwegen sexuellen Missbrauchs unter Ausnutzung eines Behandlungsverhältnisses in drei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 2 Jahren und 10 Monaten. Dagegen legte der Angeklagte Berufung ein.

Der Bundesgerichtshof urteilte mit Beschluss vom 23. April 2019, Az. 2 StR 577/17, mit einstimmigem Beschluss, dass die Überprüfung des Urteils keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Verurteilten ergab. Damit ist das Urteil gegen den Gynäkologen rechtskräftig. Durch die lange Dauer des Verfahrens gelten vier Monate bereits für vollstreckt. Den Rest der Freiheitsstrafe muss der Angeklagte jetzt verbüßen.

Autor: Von Redaktion