Symbolbild Party

Köln | Das Feiertagsgesetz in Nordrhein-Westfalen sieht an „Stillen Feiertagen“ besondere Regelungen vor. Da die Ostertage als solche Feiertage gelten, dürfen viele Einrichtungen nicht öffnen und viele Veranstaltungen nicht stattfinden. Karfreitag, 29. März 2024, gilt als einer der wichtigsten „stillen“ Feiertage der christlichen Kirche.

Diese Einrichtungen und Veranstaltungen bleiben geschlossen

Ab 18 Uhr an Gründonnerstag, 28. März, über Karfreitag, bis hin zu Ostersamstag, 30. März – 6 Uhr, sind viele Veranstaltungen verboten: Dazu zählen Tanzveranstaltungen, Märkte, gewerbliche Ausstellungen, Briefmarkentauschbörsen, jegliche sportliche Veranstaltungen, Leistungsshows, Zirkusaufführungen, Volksfeste, tänzerische und artistische Darbietungen und der Betrieb von Freizeitanlagen, soweit dort tänzerische oder artistische Darbietungen erfolgen.

Gleiches gilt für alle Unterhaltungsveranstaltungen, wie etwa Theater- und Musikaufführungen und Stadtführungen der unterhaltsamen Art. Zudem bleiben Gaststätten und Diskotheken sowie Spielhallen und Wettannahmestellen geschlossen. Auch Wohnungsumzüge sind laut dem Feiertagsgesetz verboten. Ebenfalls sind Autowaschanlagen und Waschsalons geschlossen.

Was darf stattfinden?

Jedoch dürfen einige Veranstaltungen stattfinden und einige Einrichtungen öffnen. Solche Ausnahmen stellen etwa Veranstaltungen, religiöser oder weihevoller Art oder sonst ernsten Charakters dar. Zudem sind an den Kartagen Kunstausstellungen, Kunstführungen, sowie Museen und der Zoo geöffnet. Saunen, Bräunungs- und Fitnessstudios dürfen ebenfalls offenbleiben, da sie der Erholung dienen.

agr