Das Archivfoto zeigt eine Aktion der Naturschützer auf der Gleueler Wiese im Jahr 2020. | Foto: Bopp

Köln | Heute soll das Oberverwaltungsgericht NRW (OVG NRW) noch über die Gleueler Wiese im Grüngürtel entscheiden. Ob die Naturschützer gewinnen oder der 1. FC Köln. Am 3. Dezember 2020, einen Tag nach der Veröffentlichung des Bebauungsplanes für die Gleueler Wiese hatte die Bürgerinitiative BI Grüngürtel Klage eingereicht.

Die Klage wendet sich gegen Privatisierung von 36.000 Quadratmetern Fläche im Kölner Grüngürtel. Die Bürgerinitiative hat im Verbund mit NABU, Fortis Colonia und dem Rheinischen Verein für Denkmalpflege und Landschaftsschutz Klage vor dem Oberverwaltungsgericht Münster eingereicht. Das Ziel der Klage ist die Aufhebung des Bebauungsplanbeschlusses für die Gleueler Wiese.

Derzeit verhandelt die Stadt Köln aufgrund eines Moratoriums angestrengt vom Ratsbündnis aus Grünen, CDU und Volt nicht mit dem Bundesligisten 1. FC Köln über den Pachtvertrag Gleueler Wiese. Ohne diesen Pachtvertrag kann der Verein die Gleueler Wiese nicht bebauen. Mittlerweile werden in der Stadt auch intensiv Alternativen wie etwa eine Auslagerung der Nachwuchsteams nach Bocklemünd diskutiert. Es geht um die Bezirkssportanlage im Kölner Westen auf der unter anderem die Cologne Crocodiles und drei Amateur-Fußballvereine trainieren. Diese soll zudem saniert werden. Die sind aber auch schon wieder vom Tisch. Jetzt geht es vor allem um Marsdorf.

Die Bürgerinitiative Grüngürtel und ihre Verbündeten reichten eine Normenkontrollklage vor dem OVG NRW ein.

Wenn heute das OVG NRW eine Entscheidung trifft berichtet report-K.

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