Köln | Die Parkstadt-Süd gehört zu den städtebaulichen Schlüsselprojekten in Köln. Obwohl erst unlängst die Stadt in einem ersten Anlauf mit einer 2013 in Kraft getretenen Sanierungssatzung am Veto der Justiz gescheitert war, folgt nun ein weiterer Anlauf, diesmal mit den üblichen Mitteln des Städtebaus.

Die Ergebnisse für die weiteren Planungen waren bereits im Jahr 2015 vom damaligen Planungsdezernenten Franz-Josef Höing präsentiert worden. Fünf Architekturbüros hatten damals ihre Vorstellungen für die Neugestaltung des Inneren Grüngürtels im linksrheinischen Kölner Südwesten eingereicht. Mit dem Beschluss zum Ergebnis des Kooperativen Verfahrens am 10.03.2016 (Vorlage Nr. 3832/2015) hat der Stadtentwicklungsausschuss die Bedeutung des Projektes unterstrichen und die Verwaltung beauftragt, eine integrierte Planung in der Detailschärfe einer Vorentwurfsplanung auf der Grundlage des Ergebnisses des Kooperativen Verfahrens Parkstadt Süd zu erstellen.

Die 121-seitige Dokumentation teilt das Areal in vier Quartiere mit jeweils unterschiedlicher Charakteristik und Nutzungsschwerpunkten. Neben dem Entree gibt es die Quartiere „Parkstadt“ und „Marktstadt“ (samt der denkmalgeschützten Markthalle) sowie zum Westen anschließenden Quartier „Bildungslandschaft“ (mit dem Campus Südstadt der Technischen Hochschule). Zugleich bedeutet die Neugestaltung dieses Streifens zwischen der Innenstadt und den Vororten eine Vollendung des Inneren Grüngürtels. Eine Forderung, die schon in dem vor knapp zehn Jahren verabschiedeten Masterplan für die Kölner Innenstadt umfassend dokumentiert wurde.

Im Verfahren selbst soll der Stadtentwicklungsausschuss (StEA) auf seiner morgigen Sitzung die vorliegenden Testentwürfe und Erläuterungen als Grundlage für die weitere Bauleitplanung nach Artikel 1, Absatz 6, Nr. 11 des Baugesetzbuches (Berücksichtigung eines städtebaulichen Entwicklungskonzeptes oder einer von der Kommune beschlossenen sonstigen städtebaulichen Planung) beschließen. Die weiteren konkreten Planungen sollen mithilfe geeigneter Qualifizierungsverfahren sowie unter intensiver öffentlicher Beteiligung fortgesetzt werden. Auch die Lokalpolitik soll mitreden, die Verwaltung schlägt dazu eine Lenkungsgruppe vor, ähnlich der zum Masterplan für die Innenstadt zehn Jahre zuvor.

Der Innere Grüngürtel soll vollendet werden – und die Stadt trotzdem wachsen

Das Areal der Parkstadt-Süd erstreckt sich von einem engen Grünstreifen in zwischen dem neuen Historischen Archiv und dem Justizzentrum an der Luxemburger Straße bis zum Campus Südstadt der Technischen Hochschule. Begrenzt wird es zur Innenstadt hin durch den Eisenbahnring. Auf einer Fläche von rund 115 Hektar sollen insgesamt rund 3.500 neue Wohnungen sowie Flächen für 4.500 Arbeitsplätze entstehen.

Erst Anfang dieses Monats hatte der Stadtrat mit einem besonderen Vorkaufrecht auf die hier liegenden Grundstücke seinen Anspruch untermauert, trotz der juristischen Pleite an dem städtebaulichen Riesenprojekt festhalten zu wollen. Das nun vorgeschlagene Verfahren ist eine „mehrdimensionale Fortschreibung der Ergebnissen des kooperativen Verfahrens Parkstadt-Süd, das mit einem Ratsbeschluss aus dem Jahr 2016 von der Politik beschlossen wurde.

Neues Instrument der Bauleitplanung, erste Starterprojekte und das weitere Vorgehen

Die integrierte Planung ist Grundlage und Leitlinie für die nachgelagerten Bauleitplan- sowie Qualifizierungsverfahren, das nun folgen soll. Bis Ende dieses Jahres will die Stadt nun die Umsetzung der Vollendung des Inneren Grüngürtels auf der Basis des Siegerentwurfs aus dem damaligen Verfahren europaweit ausschreiben.

Außerdem will man der Stadtgesellschaft mit ersten, so genannten „Starter“-Projekten die Neugestaltung vor Augen führen. Dazu soll bereits im laufe der zweiten Jahreshälfte 2018 ein Stadtteilbüro eröffnet werden. Im darauffolgenden Jahr plant die Stadt einen Pionierpfad mit Pionierpark. Gescheitert ist jedoch die Anregung der Bürgerinnen und Bürger, für die Zeit bis zur Umnutzung und/oder Neubebauung so genannte „Zwischennutzungen“ zuzulassen. Dafür habe man keine „geeigneten Flächen oder Gebäude“, hieß es dazu in der Beschlussvorlage.

Außerdem wolle die Stadt eine „Struktur erarbeiten, in welcher Gesellschaftsform oder Verwaltungsstruktur die Parkstadt Süd in die Umsetzung eintreten wird, damit auch die Anforderungen an die Vergabe von Grundstücken der Vielfalt eines urbanen Quartiers entsprechen kann“, so die Vorlage abschließend.

Autor: bfl
Foto: Die Stadt Köln umreißt auf diesem Plan das Plangebiet. Quelle: Stadt Köln