“Fatale Entwicklung zugunsten von Arbeitgebern“
“Durch die neue Regelung ist die Mitbestimmung teilweise gestrichen worden“, sagt etwa Friedel Giesen-Weirich, Vorsitzender des Gesamtpersonalrats der Stadt Köln, der sich um eine erneute Tätigkeit als Personalrat bewirbt. 16.500 Beschäftigte vertritt er für die Gewerkschaft Verdi. So gehöre etwa die befristete Einstellung wie sie nun bei städtischen Neueinstellungen üblich ist nicht mehr zum Mitbestimmungsrecht der Personalräte. Im Gegensatz zu früher müsse jetzt ein Arbeitgeber nicht mehr die Zustimmung von Personalräten für solche Arbeitsverhältnisse einholen. Nun reiche jetzt dessen Mitwirkung, bei der die Angelegenheit zwischen Chef und Rat erörtert werde. Schließlich entscheide jedoch der Arbeitgeber.

Für Giesen-Weirich ist „fatal wie sich der Arbeitssektor zugunsten der Arbeitgeber entwickelt hat“ und hat dabei Innenminister Ingo Wolf im Auge: „Er ist damit auf dem besten Weg den sozialen Frieden zu stören.“ Dies sorge etwa seit einem halben Jahr für Unmut in den kommunalen Betrieben, weil etwa bei Abmahnungen die Räte kein Mitspracherecht mehr hätten.

Neue Änderung nicht eindeutig genug
Nicht transparent findet Mechthild Degen-Sieg, Personalrätin an den Berufskollegs das geänderte Gesetz: „Dadurch wissen viele Räte nicht, was sie dürfen, was sie sollen und mit welchen Mitteln sie ausgestattet sind.“ Die Lehrerin kritisiert zudem, dass nicht geklärt sei, wie sehr die gewählten Räte für ihre Arbeit freigestellt werden.

“Wenn der Innenminister denkt, dass wir in Lethargie verfallen, hat er sich geirrt. Notfalls klagen wir gegen die Verletzung von Mitbestimmungsrechten“, sagt Jürgen Wolff, Vorsitzender des Gesamtpersonalrats des Polizeipräsidiums Köln. Und der Kölner DGB-Bezirkschef Wolfgang Uellenberg-van Dawen fügt hinzu: Wir hoffen auf eine starke Wahlbeteiligung. Wir möchten zeigen, dass uns die Einschränkung des Mitbestimmungsrechts nicht egal ist.“

Nadin Hüdaverdi für report-k.de/ Kölns Internetzeitung