Das Symbolbild zeigt Milch

Köln | Mit dem Neujahrstag 2024 wird ein neues Pfand eingeführt: Es gilt dann für Milch und milchhaltige Getränke. Wer diese in Einweg-Plastikflaschen kauft, der muss 25 Cent Pfand pro Flasche berappen.

Auf Milch und milchhaltige Produkte wurde bislang kein Pfand erhoben. Jetzt gilt ab dem 1. Januar 2024 eine neue Pfandregel. Es geht um Einweggetränkeflaschen aus Kunststoff. Hier waren Milchprodukte von der Pfandpflicht bislang ausgenommen. Jetzt muss für Getränke aus normaler Milch, Milchmischgetränke mit einem Milchanteil von mindestens 50 Prozent und sonstige trinkbare Milcherzeugnisse ein Pfand bezahlt werden. Dies gilt vor allem für Kakao, Kaffeegetränke, Kefir oder Joghurt. Leere Flaschen von Milch und Milchmischgetränken können überall dort zurückgegeben werden, wo Getränke in Einwegkunststofflaschen vertrieben werden, etwa im Supermarkt.

So sieht der Markt aus

Das Marktvolumen für nicht-pfandpflichtige Getränke im Jahr 2020 lag bei insgesamt 10,6 Milliarden Liter, davon haben 40 Prozent Milch, 4,4 Prozent Milchmischgetränke und 2,8 Prozent sonstige milchbasierte Getränke ausgemacht. Umgerechnet sind das 4,24 Milliarden Liter an Milch, 466 Millionen Liter an Milchmischgetränke und 297 Millionen Liter an sonstigen milchbasierten Getränken. Von den 5 Milliarden Litern an Milchprodukten waren knapp 10 Prozent in Kunststoffflaschen verpackt. Dies macht somit 455 Millionen Liter aus, die durch die neue Pfandpflicht betroffen sind. Milch und Milchgetränke werden häufig in Getränkekartons und anderen Verpackungen angeboten, die auch nach dem 01. Januar 2024 pfandfrei bleiben.

Bundesumweltministerin Steffi Lemke: „Europa verursacht so viel Verpackungsmüll wie nie zuvor. Seit Jahren steigen die Mengen an Verpackungsmüll unentwegt an, auch in Deutschland. Für bessere Abfallvermeidung brauchen wir weitreichende Rücknahme- und Pfandsysteme für möglichst alle Verpackungen. Milch und Milchprodukte machen einen großen Anteil im Supermarktregal aus. Wenn die Pfandpflicht für Flaschen aus Einwegpfand nun auch für diese Produkte gilt, schließen wir einen weiteren Kreislauf und stellen wertvolle Ressourcen dem Recycling zur Verfügung. Weitere Ausnahmen sollten wir in der EU beenden. Ich bin zuversichtlich, dass wir mit der neuen EU-Verpackungsverordnung viele wirksame Instrumente in die Hand bekommen, um die Flut an Verpackungsmüll einzudämmen und mehr Ressourcen wiederzuverwenden.“

Angebundene Kappen werden 2024 Pflicht

Ab dem Juli 2024 tritt eine neue Vorgabe der EU in Kraft: Bei Einweg-Plastikflaschen und Tetrapaks dürfen die Deckel nicht mehr separat von der Packung angeboten werden. So werden sogenannte Tethered Caps, übersetzt „angebundene Kappen“ Pflicht. Einige Verpackungen haben diese bereits. Die Verordnung gilt für alle PET-Getränkeverpackungen bis zu einem Volumen von drei Litern. Diese können mit Wasser, Limonade oder Milch befüllt sein.