Köln | Das Netzwerk für Tiere Köln (NTK) un ddie Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht (DJGT) fordern in einem offenen Brief eine „Verschärfung der Maßnahmen für Pferde im Karneval“ und zielen damit auf den Kölner Rosenmontagszug. Die beiden Organisationen sprechen von möglichen Ordnungswidrigkeiten nach dem Tierschutzgesetz.

Breiter Verteiler

Der Brief ging an den Innenminister des Landes NRW, Herbert Reul, die Polizei Köln, Oberbürgermeisterin Henriette Reker, das Kölner Ordnungsamt, den Leiter des Kölner Veterinäramtes Dr. Egbert Lechtenböhmer, die Amtstierärztinnen Dr. Behlert und Dr. Augustinok und den Präsidenten des Festkomitee Kölner Karneval Christoph Kuckelkorn und den Leiter des Kölner Rosenmontagszuges Alexander Dieper. Der Kölner Stadtrat hat sich in der Sitzung des Ausschuss Anregungen und Beschwerden gegen ein Verbot von Pferden im Karneval und insbesondere zum Rosenmontagszug ausgesprochen. Im Jahr 2018 kam es beim Kölner Rosenmontagszug zu einem schweren Unfall mit einer Kutsche, bei der mehrere Menschen verletzt wurden. Pferde einer Kutsche waren durchgegangen.

Tierrechtsaktivisten befürchten Straftaten und Ordnungswidrigkeiten nach dem Tierschutzgesetz

Die Tierrechtsaktivisten legen durch die DJGT eine juristische Einschätzung vor. Die DJGT spricht von einer Verwendung von Pferden per se, aber auch durch das Verhalten einzelner Reiterinnen, Reiter oder Kutschführer, könne es zu Verstößen gegen das Tierschutzgesetz kommen. Die DJGT weist ausdrücklich auf den Verfassungsrang des Tierschutzes seit 2002 hin und auf Regeln aus dem Tierschutzgesetz. Dazu zählt, dass einem Tier ohne vernünftigen Grund, keinen Schmerzen, Leiden oder Schäden zugefügt werden dürfen. Auch ist es nach dem Tierschutzgesetz verboten Tiere zur Schau zu stellen. Hier setzen die Juristen der DJGT an, die daraus folgern, da die Pferde nicht dem Transport der Karnevalisten dienen, also als Mittel zum Zweck sondern geschmückt eingesetzt werden, es Zuschauer gibt und so integraler Teil der Darbietung werden. In einer langen Ausführung stellt die DJGT zudem fest, dass die Ausprägung der sinnlichen Wahrnehmung eines Pferdes als Flucht- und Beutetier nicht mit den Rahmenbedingungen des Kölner Rosenmontagszuges in Einklang zu bringen ist. Die DJGT folgert daraus, dass den Pferden Schmerz und Leid zugefügt wird.

Wer als Pferdeführer sein Tier diesem Stress aussetzt, der handele zumindest fahrlässig, so die Einschätzung der Juristen der DJGT, die auch die Rechtfertigung durch einen vernünftigen Grund nicht gerechtfertigt sehen. Die DJGT fordert die zuständigen Behörden zum Handeln auf, denn diese so deren Einschätzung könnten nicht nur repressiv bereits begangene Ordnungswidrigkeiten ahnden sondern auch präventiv agieren. Die Aktivisten sehen die zuständigen Behörden in der Pflicht gegen zukünftige Verstöße gegen das Tierschutzgesetz einzuschreiten.

Schärfere Vorgaben gefordert

Die NKT und die DJGT fordern die Stadt Köln auf, dafür Sorge zu tragen, dass es im Kölner Rosenmontagszug zu keine Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten nach dem Tierschutzgesetz kommt und daher tierschutzwidrige Verhaltensweisen zu verbieten. Zudem kündigen die Aktivisten an, den Rosenmontagszug 2019 intensiv zu begleiten und zu dokumentieren. Sollte es zu Verstößen gegen das Tierschutzgesetz kommen, wollen die Aktivisten rechtliche Schritte einleiten. Konkret fordern sie zudem ein Verbot von:

<UL><LI>Reißen und Zerren an z. T. scharfen Gebissen

</LI><LI>Gewaltausübung wie Schlagen der Pferde

</LI><LI>Ausbinden  bzw. Kurzhalten der Zügel bis hinter die Senkrechte (Rollkur)

</LI><LI>weitere, die Pferde unter Stress, Schmerzen und Ängste setzende Handlungen

</LI></UL>

Autor: Andi Goral
Foto: So kündigt sich der Rosenmontagszug traditionell an – die Diskussion um Pferde im Zug reisst nicht ab.