Das Bundesstrafgericht hat der Beschwerde Polanskis statt gegeben, meldet das schweizer Fernsehen. Er muss eine Kaution in Höhe von 4,5 Millionen Franken hinterlegen, was etwa drei Millionen Euro entspricht. Weitere Auflagen sollen die Abgabe der Ausweispapiere und Hausarrest sein. Das Bundesstrafgericht stuft die Fluchtgefahr des Regisseurs nach eigener Aussage weiterhin als hoch ein. Die Kaution betreffe nach Ansicht des Gerichts einen "substantiellen Anteil des Vermögens von Polanski". Der weltberühmte Regisseur war Ende September auf dem Züricher Flughafen festgenommen worden. Ihm wird vorgeworfen, vor mehr als 30 Jahren in den USA eine damals 13-Jährige sexuell missbraucht zu haben.

[dts]