Köln | Die Kölner Polizei hatte „Köln gegen Rechts“ eine Kundgebung auf dem Heumarkt untersagt, obwohl das Bündnis vor „Köln stellt sich quer“ dort eine Kundgebung angemeldet hatte. Dagegen hatte „Köln gegen Rechts“ vor dem Verwaltungsgericht geklagt und gewonnen, so die Entscheidung des Gerichts vom heutigen Tag. Die Polizei Köln teilte mit gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts keine Rechtsmittel einzulegen. Gegner des AfD-Bundesparteitages, unter anderem die „NIKA-Kampagne“ werfen der Kölner Polizei seit Tagen vor, den Gegenprotest zu kriminalisieren.

Autor: ag