Karlsruhe/Bochum | Der Prozess gegen zwei Hauptangeklagte im europaweit größten Fußball-Wettskandal muss teilweise neu aufgerollt werden. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Donnerstag entschieden. Der BGH bestätigte zwar die Verurteilung von Ante Sapina und Marijo Cvrtak wegen Betruges. Das Strafmaß für die Angeklagten müsse jedoch neu bestimmt werden, ordnete der Bundesgerichtshof an. Das Landgericht Bochum hatte die beiden Männer im Mai 2011 jeweils zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt.

Im europaweit größten Fußball-Wettskandal muss der Prozess gegen zwei Hauptangeklagte in Teilen neu aufgerollt werden. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Donnerstag entschieden. Der BGH bestätigte zwar die Verurteilung von Ante Sapina und Marijo Cvrtak wegen Betruges. Das Strafmaß für die Angeklagten müsse jedoch neu bestimmt werden, ordnete der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs an.

Das Landgericht Bochum hatte die beiden Männer im Mai 2011 jeweils zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt. Es befand sie des gewerbsmäßigen Betruges in jeweils rund 20 Fällen schuldig. Der BGH verwies die Sache zur Neuverhandlung an eine andere Strafkammer des Landgerichts Bochum zurück. Die Bundesanwaltschaft rechnet aber damit, dass am Ende des neuen Prozesses das Strafmaß „unterm Strich“ so ähnlich wie im ersten Prozess ausfallen wird.

Den gerichtlichen Feststellungen zufolge platzierten die Angeklagten bei ausländischen, zumeist asiatischen Anbietern zahlreiche Wetten auf Fußballspiele im Inland und im europäischen Ausland, nachdem sie mit Spielern oder Schiedsrichtern Manipulationsabsprachen getroffen hatten. Die hinsichtlich der einzelnen Spiele erzielten Wettgewinne sollen regelmäßig im hohen fünfstelligen Bereich gelegen haben. Bei Wettanbietern sollen Schäden in Höhe von mehr als vier Millionen Euro entstanden sein.

„Manipulationsfreiheit ist Geschäftsgrundlage von Wetten“

Die Revision Sapinas hatte nun teilweise Erfolg. Bei ihm liegt laut BGH eine Strafmilderung wegen seines umfassenden Geständnisses nahe. Doch auch die Revision der Staatsanwaltschaft hatte insoweit Erfolg, als bei Sapina strafverschärfend neu geprüft werden muss, ob er nicht innerhalb einer „Bande“ den Betrug begangen hat. Dies habe das Landgericht „mit einem rechtlich unzutreffenden Maßstab“ verneint, rügte der BGH.

Zudem muss geklärt werden, ob das Landgericht bei beiden Angeklagten zu Recht in einigen wenigen Fällen nur einen versuchten und keinen vollendeten Betrug angenommen hat. Ante Sapina war wegen gewerbsmäßigen Betrugs in 22 Fällen, davon drei Versuche, verurteilt worden. Bei Cvrtak erkannten die Richter 26 Fälle als Betrug an, davon fünf Versuche.

Im Winter 2008 waren die Ermittlungen aufgenommen worden. Durch abgehörte Telefongespräche führte die Spur schnell zu Sapina und Cvrtak. Im November 2009 wurden die beiden festgenommen. Zunächst war von fast 50 manipulierten Spielen die Rede. Im Laufe des Landgerichts-Prozesses waren die Vorwürfe in mehreren Fällen aber eingestellt worden.

Der Vorsitzende Richter des 4. Strafsenats des BGH, Norbert Mutzbauer sagte, die Täuschung liege schon darin, dass die Angeklagten bei der Abgabe der Wetten unausgesprochen erklärt hätten, dass sie nicht manipuliert hätten. „Manipulationsfreiheit gehört zur Geschäftsgrundlage von Wetten“, betonte der Richter. Ein Vermögensschaden für Wettanbieter könne daher schon mit Abschluss des Wettvertrages entstehen, da es hier auf die „Verlustgefahr“ ankomme. Wettgewinne wären gar nicht ausgezahlt worden, „wenn der Betrug bekannt gewesen wäre“.

(Aktenzeichen: 4 StR 55/12)

Autor: Norbert Demuth, dapd