„Das Medienkonzentrationsrecht steht seit geraumer Zeit auf dem Prüfstand “, sagte Staatssekretär Marc Jan Eumann beim Medienforum.NRW. Die Medienlandschaft habe sich durch die Konvergenz tiefgreifend verändert. Daher stelle dies auch das bisherige Medienkonzentrationsrecht in Frage. Das Fernsehen sei zwar noch immer Leitmedium, dies reiche aber nicht aus für die Bestimmung von Meinungsmacht. Zu berücksichtigen seien auch Inhalte auf anderen medienrelevanten Märkten.

Belohnung für andere Medienangebote
Eumann betonte, dass eine Regulierung nicht ausschließlich durch Ge- und Verbote gelingen könne. Der Gesetzgeber müsse stattdessen Anreize für private Rundfunkanbieter schaffen. „Ich werde mich bei der Reform des Medienkonzentrationsrechts für eine Weiterentwicklung des Bonuspunktesystems einsetzen“ so Eumann. „Es sollte nicht nur derjenige mit Bonuspunkten belohnt werden, der Regionalfenster und Drittsendezeiten anbietet. In Zeiten der Konvergenz sollte auch derjenige belohnt werden, der seine anderen Medienangebote, wie Online-Plattform, für regionale Inhalte oder Inhalte Dritter öffnet.“

Belohnung durch guten Programmplatz
Bei der Anrechnung von Bonuspunkten wird der tatsächliche Zuschauer-Marktanteil um einige Prozentpunkte reduziert. Somit kann eine ansonsten mögliche vorherrschende Meinungsmacht verhindert werden. TV-Sender, die sich Drittanbietern und Regionalprogrammen öffnen, könnten aber auch durch einen von Zuschauern leicht zu findenden Programmplatz belohnt werden.


[dr]