Staatssekretär Prof. Dr. Winter vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales erklärt die Zwischenlösung: Ab sofort wird in Einraumkneipen, die eine Gastfläche von weniger als 75 Quadratmetern aufweisen, das Rauchen wieder geduldet. „Wir haben einen entsprechenden Erlass auf den Weg gebracht. Das Ministerium hat somit schnell auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes reagiert“, betonte heute Prof. Dr. Stefan Winter, Staatssekretär im Gesundheitsministerium.

Das gesetzliche Rauchverbot kommt somit für eine Gaststätte nicht zur
Anwendung, wenn diese

• kleiner als 75 Quadratmeter ist,
• keine zubereiteten Speisen anbietet,
• nicht über einen abgetrennten Nebenraum verfügt,
• unter 18-jährigen Personen keinen Einlass gewährt,
• und im Eingangsbereich als Rauchergaststätte gekennzeichnet ist.

Diese Zwischenlösung gilt ab sofort. Unabhängig davon wird die Landesregierung auf der Basis des Urteils des Bundesverfassungsgerichts dem Landtag möglichst bald eine Gesetzesanpassung vorschlagen, die dem Gesundheitsschutz hinreichend Rechung trägt.

[ag; Foto: Illustration Marcus Stark/www.pixelio.de]