Köln | Das Kölner Landgericht hat heute die Einweisung von Volkan T. bestätigt. Dieser hatte sich Zugang zu einem Airbus der Luftwaffe verschafft, der von der Flugbereitschaft für den Lufttransport von Mitgliedern der Bundesregierung genutzt wird. Das Gericht sieht es als erwiesen an, dass Volkan T. die Absicht hatte, den Jet zu starten. Seit seiner Tat sitzt Volkan T. in einer psychatrischen Anstalt.

Volkan T. hatte sich unter dem Vorwand, eine Hochzeitsveranstaltung im Offizierscasino des militärischen Teils am Flughafen Köln/Bonn besuchen zu wollen, dort Zutritt verschafft. Auf bisher noch ungeklärte Art und Weise konnte der Mann einen Bereich erreichen, in dem ein Airbus parkte, der von Mitgliedern der Bundesregierung genutzt wird, unter anderem von Bundeskanzlerin Angela Merkel. Diesen hatte er, nachdem er sich bis auf seine Unterwäsche entkleidet hatte, über die Tragflächen bestiegen und sich Zugang zum Cockpit verschafft und hinter sich die Luke verschlossen.

Die Absicht, das Flugzeug zu starten und nicht nur durch einen Streich zu beweisen, dass man es nur betreten könne, sieht das Gericht darin bestätigt, dass alle Hebel im Cockpit betätigt waren, die zu einem Triebwerksstart notwendig gewesen wären. Lediglich die fehlende Stromzufuhr habe den Start der Triebwerke verhindert. Zwar waren auch einige „kontraproduktive“ Hebel betätigt worden, wie etwa das Feuerlöschsystem, jedoch lasse sich die Reihenfolge des Betätigens nicht mehr nachvollziehen, so das Gericht.

Ebenfalls für einen Startversuch spreche, so Richter Wilhelm Kremer, die Tatsache, dass Bremsklötze, Triebwerksabdeckung und Erdungskabel entfernt worden waren. Außerdem habe Volkan T. direkt vor der Tat die Absicht bekundet „etwas Großartiges“ tun zu wollen.

Der Beschuldigte verbleibt, so das Urteil des Landgericht Köln, in einer psychiatrischen Einrichtung, ohne derzeitige Aussicht auf Bewährung. Sobald eine Heilung in Aussicht gestellt, oder die Gefährdung der Allgemeinheit nicht mehr gegeben sei, könne neu entschieden werden. Derzeit verhalte sich der Beschuldigte allerdings uneinsichtig und verweigere Therapie und Einnahme von Medikamenten, so die Kammer. Zudem kam es während der Unterbringung zu einem gewalttätigen Übergriff auf das Personal der Klinik und dass trotz reizfreier Unterbringung.

Volkan T. war zur Tatzeit schuldunfähig und litt nachweislich unter einer schweren psychischen Störung, so das Urteil des Gerichts. Gegen das Urteil kann binnen einer Woche Berufung eingelegt werden.

Autor: dd
Foto: Volkan T. (rechts) mit seinem Anwalt vor der Urteilsverkündung im Kölner Landgericht.